Anklage wegen Vergewaltigung

Weil er seine damalige Ehefrau eingesperrt, geschlagen und vergewaltigt haben soll, muss sich ein 43-jähriger Trierer vor dem Landgericht verantworten. Der Angeklagte bestreitet die Taten. Der Prozess wurde vertagt.

Trier. (cus) Schon seit mehr als neun Monaten läuft vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier ein Prozess gegen einen 43-jährigen Angeklagten wegen Vergewaltigung.

Rückblende zum November 2005: Ein Trierer heiratet eine aus der Ukraine stammende Frau. Bereits im März 2006 reicht der Mann die Scheidung ein. Nach eigener Aussage ist er überzeugt davon, dass es der Osteuropäerin nur um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland geht. Das Scheidungsverfahren zieht sich hin.

Im April 2006 zeigt die Frau ihren Ehemann an. Er soll sie in der gemeinsamen Wohnung eingesperrt, mit Schlägen traktiert und vergewaltigt haben.

Als der Mann mit den Vorwürfen konfrontiert wird, streitet er alles ab und flüchtet. "Ich habe mich wegen der Anschuldigungen geschämt und gehofft, dass die Staatsanwaltschaft die Wahrheit herausfindet", begründet er rückblickend die Flucht.

Sie endet im Dezember 2008 mit seiner Festnahme. Der Mann kommt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, im Juni 2009 beginnt der Prozess. In dessen Verlauf kommen Zweifel an der Aussage der Ehefrau auf, die sich in Widersprüche verstrickt. Im Januar 2010 wird der Angeklagte nach 13 Monaten aus der Haft entlassen.

Seine Unschuld will er durch Briefe einer Bekannten seiner Ex-Frau nachweisen. Diese Zeugin aus der Ukraine kann das Gericht bisher nicht für eine Aussage vor Gericht ausfindig machen.

Wortgefecht der Rechtsanwälte



Bei der gestrigen Fortsetzung der Verhandlung liefern sich Verteidiger Hartmut Diesel und die Vertreterin der Nebenklage, Ruth Streit, ein Wortgefecht. Es geht um die Frage, ob eine Zeugenschutzbeamtin vor Gericht aussagen soll. Der Leitende Polizeidirektor lehnt dies ab, da sich aus dem Dialekt der Beamtin Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort der von ihr betreuten Ehefrau ergeben könnten. Wegen der "hohen Gewaltbereitschaft" des Angeklagten sei "von Racheplänen auszugehen". Das Gericht will die Beamtin dennoch vorladen. Das Argument mit dem angeblich verräterischen Dialekt sei "an den Haaren herbeigezogen". Der Prozess wird am 9. April fortgesetzt.

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