Prozess gegen NPD-Chef: Koblenz muss urteilen

Trier · Der Prozess gegen den Vize-Landeschef und Kreisvorsitzenden der NPD, Safet Babic, soll in den nächsten Tagen beginnen. Die Staatsanwaltschaft hat Babic der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Der Stadtrat, in dem Babic seit 2009 sitzt, kann ihm im Fall eines Schuldspruchs das Mandat entziehen.

 Konstituierende Sitzung des Trierer Stadtrates mit dem NPD-Mann Safet Babic (Zweiter von rechts). Foto: Friedemann Vetter

Konstituierende Sitzung des Trierer Stadtrates mit dem NPD-Mann Safet Babic (Zweiter von rechts). Foto: Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter

Bereits im November 2009 hat die Staatsanwaltschaft Trier in drei Punkten Anklage erhoben: Sie wirft Babic neben der gefährlichen Körperverletzung auch einen Verstoß gegen das Versammlungsverbot und Volksverhetzung vor (der TV berichtete). Babic habe am 9. Mai 2009 eine Mitteilung auf der Homepage der NPD Trier veröffentlicht, in der den Begriff "Bombenholocaust" benutzt und damit "den Holocaust in einer den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllenden Weise" verharmlost. Außerdem habe er für den 8. Mai zu einer Versammlung aufgerufen, ohne die zuständige Behörde informiert zu haben.

Der Vorwurf der Volksverhetzung ist die Hauptursache dafür, dass der Prozess noch nicht begonnen hat. Denn die Große Strafkammer des Landgerichts sieht im "Bombenholocaust" keine Volksverhetzung und lehnte deshalb in diesem Punkt die Eröffnung eines Verfahrens ab. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Widerspruch ein.

Die entscheidende Instanz ist das Oberlandesgericht in Koblenz. "Wir rechnen in den nächsten Tagen mit dem Spruch aus Koblenz", sagt Richter Günther Köhler, der Mediensprecher des Landgerichts Trier. Erst wenn die Frage der Volksverhetzung geklärt sei, könne auch der schwerste der drei Anklagepunkte verhandelt werden: die gefährliche Körperverletzung.

Safet Babic weist Vorwürfe zurück



Deren Hintergrund: Am Abend des 18. Mai 2009 habe eine aus drei Personen bestehende Gruppe in der Zurmaiener Straße Wahlplakate der NPD abgerissen. Safet Babic habe "ein Rollkommando zur Bestrafung zusammengestellt", so die Staatsanwaltschaft. Dieses "Rollkommando", Babic selbst sei dabei gewesen, habe die Gesuchten in der Weberbach gefunden. "Ein Plakatabreißer wurde mit Fäusten gegen den Kopf geschlagen und in den Unterleib getreten", sagen die Ermittler.

Nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung kann der Rat ein Mitglied per Beschluss ausschließen, wenn es zu einer mindestens dreimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden ist.

In beiden Fällen kann die NPD einen Nachrücker in den Stadtrat schicken. Auf Anfrage des TV weist Safet Babic die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück, vor allem die gefährliche Körperverletzung: "Ich habe niemanden geschlagen oder getreten."

Extra
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
: "Ein Ratsmitglied, das nach seiner Wahl durch Urteil eines deutschen Strafgerichts rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt wird, kann durch Beschluss des Rates ausgeschlossen werden, wenn es durch die Straftat die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit verwirkt hat."
Strafgesetzbuch
: "Wer eine Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mit einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren und in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." (jp)

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