11.02._Grad.Immo.1

D ie eigenen vier Wände sind der Lebenstraum vieler Menschen. Ein Bausparvertrag gilt als bewährtes Finanzierungsprodukt, um sich diesen Wunsch zu erfüllen. So funktioniert Bausparen: Viele Bauwillige zahlen regelmäßig kleinere Beträge in ihren Vertrag ein.

Aus diesem Topf geben die Bausparkassen den Sparern nach und nach das eingebrachte Geld und zusätzlich ein Darlehen, das der Häuslebauer in den folgenden Jahren wieder tilgen muss.

Das heißt konkret: Man schließt einen Bausparvertrag ab und spart monatliche Beiträge, die in erster Linie von der Höhe der Bausparsumme bestimmt werden. Während der Ansparzeit wird das Kapital mit einem von Anfang an festgelegten Zinssatz verzinst. Dieser liegt - je nach Produkttarif - zwischen 1,25 und mehr als vier Prozent.

Die Bausparsumme eines Vertrages besteht immer aus zwei Elementen: Dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen. Bei den meisten Tarifen müssen erst 40 oder 50 Prozent als Guthaben (= Mindestsparleistung) angespart werden, bevor der Bausparvertrag nach einer weiteren Wartezeit zugeteilt werden kann. Dann hat der Bausparer das Anrecht auf ein Darlehen erworben. Dieses wird in der Regel in Höhe der Differenz zwischen der vereinbarten Summe und dem angesparten Guthaben ausgezahlt. Der Bausparer kann über die gesamte Summe für seine Wohnungsfinanzierung verfügen. Der große Vorteil besteht darin, dass auch der Darlehenszinssatz bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Er bewegt sich in der Regel - je nach Tarif - zwischen zwei und sechs Prozent.

Bausparverträge können bei den meisten Banken und Sparkassen abgeschlossen werden, da viele Kreditinstitute Kooperationen mit den Bausparkassen betreiben. Bei Abschluss eines Bausparvertrages wird der Bausparer je nach Tarif zunächst mit einer Abschlussgebühr von einem bis 1,6 Prozent der Bausparsumme belastet.

Das Bauspargesetz verbietet den Kassen eine Verpflichtung zu einem exakten Zuteilungs-Termin. Entscheidend für die Zuteilung ist nicht nur, dass das Bausparguthaben vollständig eingezahlt wurde, sondern eine sogenannte Bewertungszahl, in der sich unter anderem folgende Faktoren widerspiegeln:

wann und wie viel eingezahlt wurde, wie lange schon eingezahlt wird,

wie viel Geld die Bausparkassen verteilen können: Denn nur, wenn genügend neue Verträge abgeschlossen werden, kann viel verteilt werden.

Die Bewertungszahl gibt Aufschluss über die Reihenfolge der Zuteilung. Es gilt: Je höher die Zahl, desto näher ist der Bausparer seinem Ziel. Diese Zahl wird allerdings von jeder Bausparkasse anders und nach einem komplizierten Verfahren berechnet. Von Vorteil ist also, sich regelmäßig zu erkundigen, wie hoch diese für den persönlichen Vertrag ist, um zumindest in etwa abschätzen zu können, wann man an der Reihe ist.

Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, können sich Bausparer ihr Guthaben sowie das Bauspardarlehen auszahlen lassen, um eine Immobilie zu bauen, zu kaufen oder zu renovieren. Das Darlehen wird - anders als bei normalen Hypothekendarlehen - wegen der hohen Tilgung sehr flott zurückgezahlt. Dadurch steigt zwar die monatliche Belastung. Je nach Tarifvariante sind Bausparer dafür aber schnell schuldenfrei. Bei normalen Standardtarifen ist dies in der Regel nach höchstens 12 Jahren der Fall, bei einigen flexiblen Tarifen sogar deutlich früher.

Der Darlehenszins liegt meist ungefähr zwei Prozent über dem Guthabenzins. Das bedeutet aber auch, dass Hochzinstarife, die während der Ansparphase eine gute Rendite abwerfen, in der Darlehensphase kaum billiger - in Einzelfällen sogar teurer - als normale Hypothekendarlehen sind.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort