Kriminalität Mann sticht Polizisten in Trier mit Messer in den Oberkörper (Update)

Trier · Der Beamte wurde schwer verletzt. Nach dem Angriff in Trier hat die Staatsanwaltschaft den „dringenden Verdacht“, das Mordmerkmal Heimtücke sei erfüllt. Der Angeschuldigte war bereits beim Ermittlungsrichter.

 Der mutmaßliche Tatort: Nach TV-Informationen machte der Polizeibeamte gerade Pause auf dem Parkplatz vor dem ehemaligen Polizeipräsidium, als er völlig überraschend attackiert wurde. In dem Gebäude auf dem Gelände ist die Polizeiinspektion Trier untergebracht.

Der mutmaßliche Tatort: Nach TV-Informationen machte der Polizeibeamte gerade Pause auf dem Parkplatz vor dem ehemaligen Polizeipräsidium, als er völlig überraschend attackiert wurde. In dem Gebäude auf dem Gelände ist die Polizeiinspektion Trier untergebracht.

Foto: Friedemann Vetter

Dienstag, 11.06 Uhr: Die Staatsanwaltschaft Trier gibt per Pressemitteilung einen Messerangriff auf einen Beamten des Polizeipräsidiums Trier öffentlich bekannt. Die Behörde bestätigt damit auf vorherige Anfrage entsprechende Informationen des Trierischen Volksfreunds über den Zwischenfall, der sich bereits am Montag gegen 16 Uhr abgespielt hat.

Nach bisherigen Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier hielt sich der Polizeibeamte auf dem Parkplatz vor dem ehemaligen Polizeipräsidium in der Trierer Südallee auf. Leitender Oberstaatsanwalt Peter Fritzen: „Dort näherte sich ihm ein 23-jähriger Mann und versetzte ihm völlig unvermittelt und ohne jeden Anlass einen wuchtigen Stich mit einem zirka 18 Zentimeter langen Küchenmesser in den Oberkörper.“ Das Opfer sei erheblich, aber nicht lebensgefährlich verletzt und befinde sich in ambulanter medizinischer Behandlung.

Unmittelbar nach der Attacke sei der Beschuldigte davongelaufen, jedoch von einem weiteren Beamten noch auf dem Parkplatz festgenommen worden. Bei dem Beschuldigten handelt es sich laut Polizei um einen 23-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Konz. Er leidet nach bisherigen Erkenntnissen an einer psychischen Erkrankung. Bei seiner Vernehmung habe er den Messerangriff eingeräumt und zum Motiv angegeben, er habe zuvor Stimmen gehört, er werde von der Polizei verfolgt.

Die Staatsanwaltschaft Trier hat ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes eingeleitet. Die Behörde spricht von einer „hohen Gefährlichkeit“ des Messerangriffs, der sich gegen den Oberkörper des Beamten gerichtet habe. Die Ermittler halten es für „wahrscheinlich, dass der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf nahm, dem Beamten eine tödliche Verletzung beizubringen“.

Da der Angriff nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen völlig überraschend gekommen sei und der Beamte daher keine Abwehrmöglichkeit gehabt habe, besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der „dringende Verdacht einer heimtückischen Tatbegehung“. Heimtücke ist nach Paragraf 211 Strafgesetzbuch ein Mordmerkmal, das heißt ein mögliches Kriterium, ein Tötungsdelikt als Mord einzustufen. Und eine versuchte Tötung als versuchten Mord.

Der Beschuldigte wurde noch am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt. Dieser ordnete die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.

Ein psychiatrischer Sachverständiger wird mit der Erstattung eines Gutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit des 23-Jährigen beauftragt. Paragraf 20 Strafgesetzbuch regelt die „Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen“.

Auf Anfrage des TV nimmt Franz-Dieter Ankner, Vizepräsident des Polizeipräsidiums Trier, zu der Attacke auf den Beamten Stellung: „Der Angriff erfolgte auf dem Parkplatz des Polizeigebäudes in der Trierer Südallee. Er erfolgte nicht im Rahmen eines Einsatzes, in dem Polizeibeamte mit Gefahrensituationen oder Auseinandersetzungen rechnen müssen.

Vielmehr kam das für den Beamten völlig unvermittelt und überraschend, so dass er keine Möglichkeit der Abwehr oder des Ausweichens hatte. Ein solcher heimtückischer Angriff stellt für uns eine neue Qualität der Angriffe auf Polizeibeamte dar. Dies macht mich sehr betroffen. Zum Glück hat der Beamte keine lebensgefährlichen Verletzungen erlitten.“

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