33-Jähriger lockt Trierer Schülerin in Internetfalle: Prozess beginnt

Trier · Weil er eine Jugendliche mit einem Messer bedroht und als Geisel genommen haben soll, muss sich ab heute ein Mann aus dem Kreis Trier-Saarburg vor dem Landgericht verantworten. Der Angeklagte hatte sein Opfer über das Internet kennen gelernt.

Er soll sich im Internet als Frau Müller ausgegeben haben, die einen Babysitter für ihr acht Monate altes Kind sucht. In Wirklichkeit, davon ist die Trierer Staatsanwaltschaft überzeugt, ging es dem Arbeitslosen aus einem Ort nahe der luxemburgischen Grenze darum, Kontakt zu jungen Mädchen zu knüpfen. Der Mann soll pädophil veranlagt sein. Eine zur Tatzeit 17-jährige Triererin geriet durch die Internetfalle in Lebensgefahr. Als sie sich mit der angeblichen Mutter verabredete, soll sie der Mann entführt und bedroht haben. Ihr gelang die Flucht.

Ab heute steht der mittlerweile 33-Jährige vor dem Trierer Landgericht. Ihm wird unter anderem Geiselnahme vorgeworfen.

Die Jugendliche antwortete im vergangenen September auf die Anzeige und bot sich per E-Mail als Babysitterin an, im Glauben es handele sich um eine Mutter. Der Mann soll der 17-Jährigen eine Adresse im Trierer Stadtteil Zewen als Adresse der Familie Müller angegeben haben. Am Treffpunkt soll der Mann in einem Auto auf sie gewartet haben und sich als Herr Müller ausgegeben haben. Auf dem Rücksitz soll ein Säugling, vermutlich der seiner Lebensgefährtin, gesessen haben. Daher wurde die 17-Jährige nicht misstrauisch und stieg ins Auto ein. Dann soll der Angeklagte ihr ein Brotmesser an den Hals gehalten und gedroht haben, sie umzubringen, wenn sie schreie. Anschließend, so die Ermittler, habe der Täter sie an Händen und Füßen gefesselt und ihr ein Stück Stoff in den Mund gesteckt.

Laut Anklage ist er dann mit ihr zu seinem Gartenhäuschen in Trier-Zewen gefahren, wo er die 17-Jährige an einen Stuhl gefesselt und eine Videokamera eingeschaltet habe. Als der Mann nach draußen ging, um nach dem Baby im Auto zu schauen, gelang der Schülerin die Flucht.

"Sie hat großes Glück gehabt", sagt der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer. Die 17-Jährige bat zwei Fußgänger um Hilfe. Kurz darauf nahm die Polizei den Verdächtigen fest. Es stellte sich heraus, dass dieser bereits wegen Verbreitung von Kinderpornos zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Brauer warnte davor, sich mit Unbekannten aus dem Internet zu verabreden. Niemand könne sicher sein, dass die angegebene Identität richtig ist. "Gesundes Misstrauen" in solchen Fällen sei angebracht.

Für Geiselnahme sieht das Gesetz Haftstrafen von mindestens fünf Jahren vor. Der Verteidiger des Angeklagten, Ralph Schira aus Wittlich, hat ein Geständnis seines Mandanten angekündigt.

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