Justiz Deutschlands bekanntester Richter: Migranten werden vor Gericht nicht bevorzugt

Trier · Deutschlands bekanntester Richter äußert sich zu Maaßen, zur Flüchtlingspolitik und zum schwindenden Vertrauen in die Justiz.

 Thomas Fischer.

Thomas Fischer.

Foto: Thomas Fischer

(wie) Er gilt als der meinungsfreudigste Jurist Deutschlands. Der ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer eckt oft mit seinen ungewöhnlich deutlichen Worten an. Häufig provoziert der in Baden-Baden lebende Richter bewusst. Als Richter am Bundesgerichtshof waren viele seiner Urteile umstritten. Mit Fischer sprach unser Redakteur Bernd Wientjes.

Herr Fischer, der Fall Maaßen bewegt seit Wochen die Politik und die Bürger. Nun scheint die Politik erkannt zu haben, dass sie mit der Wegbeförderung des Verfassungsschutzpräsidenten einen Fehler gemacht hat. Kommt diese Erkenntnis früh genug?

Thomas Fischer: Früh genug natürlich nicht, aber immerhin. Offenbar hat die SPD-Spitze dann doch noch die nackte Angst gepackt.  Mehr als erstaunlich ist, dass dem Volk bis heute  noch immer nicht mitgeteilt wird, was denn eigentlich die Frau Bundeskanzlerin wollte, will und richtig findet.

Welche Auswirkungen hätte die zunächst geplante Beförderung Maaßens zum Innenstaatssekretär mit einer höheren Besoldung auf das Rechtsempfinden der Bürger?

Fischer: Die außerordentlich kritikwürdige Entscheidung hat das Rechtsempfinden vieler Bürger nachhaltig gestört. Die vorgesehene Beförderung wäre eine Farce; die Aufführung des Dreier-Gipfels und die nachträglichen Selbstbelobigungen waren eine verzweiflungswürdige Realsatire. Angemessen und in solchen Fällen üblich wäre, Herrn Maaßen in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Er hat sich zu den Vorfällen in Chemnitz in einer Weise geäußert, die ihm in seiner Funktion nicht zustand.

Der Fall wirkt sich offenbar auch auf die politische Kultur aus. Der jüngsten Umfrage zufolge profitiert ja vor allem die AfD, die erstmals zur zweitstärksten Kraft in Deutschland aufgestiegen ist. Also war die Entscheidung Wasser auf die Mühlen der rechtspopulistischen Partei?

Fischer: Das scheint in der Tat so zu sein. Die zunächst geplante Krisenbewältigung verstärkt die politische Entfremdung vieler Bürger. Sie war ein Desaster für die Regierung. Das ist bekanntlich genau das, was Parteien wie die AfD stärkt. Sie behaupten ja, die Demokratie sei verfault, im Kern korrupt und von unglaubwürdigen Eliten bestimmt. Man muss natürlich auch sehen, dass die AfD dies nicht etwa bedauert, sondern sich darüber freut. Sie will ja, dass der Staat seine Legitimität verliert.

Das Vertrauen vieler Bürger in den Staat ist ja nicht erst durch den Fall Maaßen erschüttert. Viele sind der Überzeugung, dass wir längst nicht mehr in einem funktionierenden Rechtsstaat leben. Immer wieder wird der Vorwurf laut, dass die Gerichte zu milde urteilen, das, überspitzt formuliert, Vergewaltiger weniger hart bestraft werden als Steuersünder. Stichwort: Kuscheljustiz. Können Sie das nachvollziehen?

Fischer: Den Vorwurf, dass zu milde bestraft werde, gab es schon immer und wird es auch weiter geben. Er wird natürlich nur erhoben, wenn es andere Menschen und Fälle betrifft, die man allenfalls aus der Presse kennt. Für sich selbst möchten dieselben Kritiker möglichst milde oder gar keine Strafen. Ob Urteile ‚zu milde‘ oder ‚zu hart’ ausfallen, lässt sich nicht an exakten Maßstäben messen. Auf jeden Fall ist die Behauptung schlicht falsch, dass Sexualstraftäter weniger hart bestraft werden als Steuersünder. Das Gegenteil ist der Fall.

Können Sie das belegen?

Fischer: Ich war 30 Jahre lang Straf­richter und kann bezeugen, dass sich das Strafniveau gegen Sexualstraftäter in dieser Zeit um wahrscheinlich 100 Prozent erhöht hat. Das Strafniveau gegen sogenannte Steuersünder hat sich dagegen nicht erhöht. Das erregt die Gemüter nicht, und es fordert auch niemand Sicherungsverwahrung für Verkehrssünder, denn ein Sünder  ist ja stets ‚einer von uns‘, der Missbraucher aber angeblich ein schreckliches fremdes Wesen.

Aber woher stammt dann dieses Vorurteil?

Fischer: Im Gegensatz etwa zu Wirtschaftskriminalität erscheinen Sexualstraftaten ‚übersichtlich’ auch für oberflächliche Betrachtung; ähnlich wie Mord: Es gibt einen Bösen, den Täter, und einen Unschuldigen, das Opfer, und einen Guten, den Kommissar. Bei vielen anderen Straftaten ist das nicht so einfach. Sexualstraftaten bieten sich daher an für eine Skandalisierung. Dazu kommt, dass Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter in besonderem Maß Emotionen ansprechen und die Sensibilität dafür mit einer allgemeinen Verunsicherung des Lebens stark ansteigt. Tatsächlich gibt es aber keine belastbaren Belege dafür, dass alles immer schlimmer wird oder gar die Justiz bei Sexualstraftaten versagt.

Stichwort: „Es wird immer schlimmer“. Häufig wird die Angst, die viele Menschen haben, auf die Migranten projiziert, die zu uns kommen. Gleichzeitig lautet auch hier der Vorwurf gegen die Justiz, dass straffällig gewordene Migranten gar nicht oder weniger hart bestraft werden als Nichtmigranten.

Fischer: Das ist im Ergebnis unzutreffend. Selbstverständlich gibt es Migrantenkriminalität, alles andere wäre ja ein schlichtes Wunder. Die Probleme werden allerdings auch nicht, wie vielfach behauptet, geleugnet oder gar verheimlicht. Im Gegenteil gibt es rechtspolitisch kein anderes Thema, das so lautstark und permanent diskutiert wird. Es besteht aber keinerlei Grund zur Panik. Wenn man etwa eine Vergleichsgruppe deutsche Staatsbürger nimmt – sagen wir: Männer aus unteren sozialen Schichten im Alter von 16 bis 26 Jahren, kommt man in der Gruppe auf ähnliche Kriminalitätszahlen wie bei Migranten gleichen Alters. Wenn man die Migranten mit deutschen Rentnern vergleicht, sieht man natürlich den Untergang des Abendlands. Aber ohne Immigration geht das Abendland halt auch unter: Irgendjemand wird den sicherheitsbewussten deutschen Rentnern der Jahre 2030 bis 2060 ja die Rente bezahlen und die Füße waschen müssen. Man muss die Probleme lösen.

Es gibt also keinen Migrantenbonus vor deutschen Gerichten?

Fischer: Eine solche Behauptung halte ich für unsinnig und abwegig. Es gibt dafür keine Belege.

Dieser Vorwurf wurde im Zusammenhang mit der Verurteilung eines Afghanen laut, der in Kandel die 15-jährige Mia ermordet hat. Das Landauer Landgericht hat ihn nach Jugendstrafrecht verurteilt und dabei nicht das volle Strafmaß, also zehn Jahre, ausgeschöpft. Also doch ein Migrantenbonus?

Fischer: Das an deutschen Gerichten heranwachsende Straftäter nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, ist nicht ungewöhnlich. Bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren kommt es halt darauf an, wie ‚jugendlich‘ der Angeklagte noch und  wie ‚erwachsen‘ er schon ist. Dass Menschen diese Frage auf der Grundlage von zehn Minuten Zeitungslektüre aus der Ferne entscheiden könnten, halte ich für ausgeschlossen.

Wenn dem entscheidenden Gericht nach Ausschöpfung der Beweismöglichkeiten Zweifel bleiben, muss nach allgemeinen Grundsätzen des Menschenrechts im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden. Diesen Grundsatz nimmt ja auch jeder für sich selbst in Anspruch.

Wie kann das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat wieder nachhaltig hergestellt werden?

Fischer: Man darf den absichtsvoll-polemischen Forderungen nicht nachkommen. Sie kommen oft von Personen, die den Rechts­staat und die Gerechtigkeit gern im Munde führen, aber darunter immer nur die Vernichtung ihrer Feinde und die Protektion ihrer selbst verstehen. Auf solche Forderungen, Vorurteile und vorgetäuschten Erregtheiten einzugehen, halte ich für falsch. Gesellschaft, Staat,  Recht hängen eng zusammen. Wer annimmt, dieser Zusammenhang sei so einfach wie ein Fußballspiel oder wie ein Atomkraftwerk, könne also von praktisch jedem auf Anhieb verstanden und richtig gemacht werden, täuscht sich möglicherweise.

Ich finde, dass es den meisten Menschen in Deutschland ziemlich gut geht. Einigen Millionen geht es schlecht oder erbärmlich schlecht. Daran ist aber weder die Justiz schuld noch der Flüchtling.

Das Interview führte Bernd Wientjes vor den gestrigen Verhandlungen über den Fall Maaßen. Mehr dazu auf Seite 7.

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