Tot durch den Kreiselmäher

BITBURG. Das Mähen von Wiesen fordert jedes Jahr viele Opfer: Wildtiere. Die Anzahl der Opfer kann verringert oder ganz vermieden werden, wenn jeder umsichtiger vorgeht.

Im Mai beginnt nicht nur die Bockjagd, sondern auch wieder die Heu- und Grünfutterernte. Viele Tiere, wie kleine Rehkitze, Hasen oder auch bedrohte Bodenbrüter müssen ihr Leben lassen. Das Töten von Tieren ist bei manchen Landwirten an der Tagesordnung. Warum müssen so viele Tiere sterben? Die große Zahl der Opfer des Ausmähens erklärt sich dadurch, dass eine Wiese im Sommerhalbjahr vier- bis fünf Mal abgeerntet wird. Jedes Jungtier, aber auch ausgewachsene Tiere, die sich im Gras verstecken, sind qualvoll dem Mähtod ausgeliefert. Daher gibt es auch einen starken Rückgang des Niederwildes. Manche Tiere sterben nicht direkt durch die Messer des Kreiselmähers, sondern werden nur verstümmelt. Da sie meist nicht gefunden werden, gehen direkt Fleischfliegen an die Wunden. Es bilden sich Maden, die das Tier von außen nach innen bei lebendigem Leib auffressen. Das Tier stirbt einen qualvollen Tod. Die Rettung des Wildes vor dem Mähtod ist ein zentrales Anliegen sowohl der Jäger als auch des Natur- und Tierschutzes. Normalerweise sollte sich jeder Landwirt und Jäger um das Leben der Tiere in Wiesen im Klaren sein und daher auch wissen, dass man vor der Mahd die Wiese absucht, dass kein Wild mehr dort sein kann. Wie kann man die Zahl der Todesopfer vermindern? Zum Glück gibt es in vielen Jagdrevieren von Seiten der Jäger und Landwirte immer noch große Anstrengungen zur Rettung des Wildes vor dem Mähtod. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel, dass der Jäger und der Landwirt zusammenarbeiten, indem der Landwirt den Jäger früh genug vor der Mahd benachrichtigt. Das sollte etwa zwei Tage vorher sein, damit der Jäger genug Zeit hat, das Wild aus der Wiese zu vertreiben und einen Wildretter (Gerät, das man an dem Kreiselmäher befestigt, um das Wild in der Wiese zu verscheuchen) zu benutzen. Jedoch halten die meisten Wildretter nicht das, was sie versprechen. Sollten beim Mähen Kitze gefunden werden, muss man sich die Hände mit Gras einreiben und die Kitze mit Gras bedeckten Händen anfassen, um sie aus der Wiese zu tragen, da sonst die Ricke das Kitz nicht mehr annimmt. Die Vergrämungsmittel (Mittel, die das Wild verscheuchen) sollten alle erst am Tag vor der Mahd ausgebracht werden. Sollten aber trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Tiere ausgemäht werden, muss dies dem Jagdpächter gemeldet werden, damit dieser sich sofort um verletzte Tiere kümmern kann. Es entstehen aber nicht nur beim Mähen von Wiesen und Weiden Verluste von Wild, sondern auch bei anderen landwirtschaftlichen Arbeiten, wie zum Beispiel beim Walzen der Grünflächen im Frühjahr oder beim Pressen von Stroh oder beim Roden von Rüben. Ausmähen ist eine Straftat! Nach dem Tierschutzrecht ist jeder Landwirt verpflichtet, die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um das Wild vor dem Mähtod zu bewahren. Wer aber keine geeigneten Maßnahmen ergreift und trotzdem mäht, nimmt den Mähtod billigend in Kauf und handelt daher vorsätzlich. Er begeht nach dem Tierschutzgerecht eine Straftat, die als Ersttat in der Regel vom Gericht nur mit einer Geldstrafe geahndet wird. Somit sollte sich jeder Landwirt überlegen, ob er dem Jäger Bescheid sagt. Carina Müller und Steffi Elenz, Klasse 8d, St. Willibrord-Gymnasium, Bitburg

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