Nicht nur die Liebe zählt

Im Wonnemonat Mai werden die Hochzeitsglocken in Deutschland wieder besonders häufig läuten. Tausende haben sich für Trauungen angemeldet.

Wenn sich die Paare in Kirche oder Standesamt das "Ja" zuhauchen, geschieht dies aus Liebe. Doch es geht auch um das liebe Geld.
So stehen etwa Änderungen bei Versicherungen an. Versicherungen können oft zusammengelegt werden.
Was passiert mit Doppel-Versicherungen?

Edgar Schmitt, Versicherungsexperte: "Wenn zwei Hausratpolicen bei unterschiedlichen Versicherern bestehen, kann man die Policen zum Termin des Zusammenzugs zusammenlegen." Dabei bleibt die Police mit dem älteren Recht bestehen, der zweite Vertrag wird aufgelöst. Man sollte aber unbedingt darauf achten, dass keine Unterversicherung droht. Als Faustregel gilt eine Versicherungssumme von 600 bis 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Besitzt einer der beiden Brautleute bereits eine private Haftpflicht, so ist in der Regel der Ehepartner nach der Hochzeit automatisch in den Vertrag eingeschlossen - es sei denn, es handelt sich um eine Single-Versicherung, dann muss dieser Vertrag geändert werden. Verfügen beide Partner vor dem Zusammenziehen über eine private Haftpflicht, gilt dasselbe wie bei der Hausratversicherung: Den jüngeren Vertrag kann man aufheben. "In beiden Fällen sollte die Versicherung, bei der die Police bleibt, umgehend die Information über den Ehepartner erhalten", rät Edgar Schmitt. Spätestens mit der Hochzeit sollten sich Paare gegenseitig absichern und beim Vorhandensein von Lebensversicherungen den Partner als Bezugsberechtigten einsetzen. Edgar Schmitt: "Ganz besonders wichtig ist ein Check der Lebensversicherung im Hinblick auf die Begünstigten, wenn es sich bei der Hochzeit bereits um den zweiten Start in die Ehe handelt. Das gilt vor allem dann, wenn Kinder im Spiel sind. Spätere Erbstreitigkeiten sind so vermeidbar." Ein günstiger Basisschutz für eine junge Familie ist im Übrigen die Risikolebensversicherung, weil sie nur im Todesfall zahlt.

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