Amtsgericht Bitburg: Angeklagter muss in Entziehungsanstalt

Bitburg · Das Amtsgericht Bitburg hat am Mittwoch einen 30-Jährigen aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln sowie Körperverletzung und Bedrohung – begangen im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit – zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des drogensüchtigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.

 Foto: dpa

Foto: dpa

(neb) Der mehrfach vorbestrafte Mann, der Ende Mai von der Bitburger Polizei mit 63 Ecstasy-Pillen und 53,7 Gramm Amphetamine erwischt worden war, hatte im Prozess eingeräumt, ebenfalls in Mai nach einem Streit mit seiner Freundin diese geschubst, die am Boden liegende Frau getreten, geschlagen und mit den Worten, er werde ihre Eltern umbringen, bedroht. Eine psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem 30-Jährigen, der seit gut zehn Jahren regelmäßig insbesondere Cannabis konsumiert, eine auf seine Drogenabhängigkeit zurückzuführende schizophrene Psychose. Der Angeklagte leide an einer krankhaften seelischen Störung, durch die seine Steuerungsfähigkeit im Tatzeitraum beeinträchtigt war. Sie empfahl dem Gericht die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort