Angabe „alkoholfrei“ bei Bier und Sekt nicht wortwörtlich nehmen

Bonn (dpa/tmn) · Auch an Silvester sollte niemand betrunken Auto fahren. Die Lösung sind „alkoholfreie“ Biere und Sekt. Doch auch sie enthalten kleine Menge an Alkohol. Wer völlig nüchtern bleiben will, sollte auf Alternativen zum Anstoßen zurückgreifen.

Als „alkoholfrei“ gekennzeichnete Biere und Sekt können trotzdem Alkohol enthalten. Verbraucher sollten sich von diesem Etikettzusatz nicht täuschen lassen. Komplett promillefrei sind Getränke nur dann, wenn sie mit dem Zusatz „ohne Alkohol“ gekennzeichnet sind. Das erläutert Harald Seitz vom Verbraucherinformationsdienst aid in Bonn. Wer gänzlich nüchtern ins Neue Jahr starten möchte, greife besser zu Mineralwasser. Zusammen mit Sirup und Minze oder Limetten ließen sich ebenso prickelnde und garantiert promillefreie Alternativgetränke mixen.

Laut der Deutschen Weinverordnung ist ein Restalkoholgehalt von maximal 0,5 Volumenprozent für Sekt mit dem Zusatz „alkoholfrei“ zulässig. Für alkoholfreies Bier dagegen gibt es keine gesetzliche Regelung. Brauereien orientierten sich aber an der Weinverordnung und garantierten ebenfalls eine Höchstmenge an Alkohol von 0,5 Prozent, erläutert der Deutsche Brauer-Bund.

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