Anwaltschaft: „Keine Hinweise auf gewerbsmäßigen Handel“

Freiburg (dpa) · Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat im Zusammenhang mit ihren Doping-Ermittlungen gegen Sportler und Verantwortliche des deutschen Ringer-Meisters ASV Nendingen „keine Hinweise auf gewerbsmäßigen Handel mit verbotenen Mitteln“.

Ein Sprecher der Behörde betonte am Donnerstag, dass es in ihrem Ermittlungsverfahren ausschließlich um den Gebrauch verbotener Substanzen gehe.

Nach Bekanntwerden der Ermittlungen am Mittwoch hatte der Vizepräsident des Deutschen Ringer-Bundes, Daniel Wozniak, gesagt, er gehe davon aus, dass ein Anfangsverdacht auf gewerbsmäßigen Handel bestehe. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft stellte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur nun klar: „Der gewerbsmäßige Handel ist nicht Gegenstand der Ermittlungen.“

Die Staatsanwaltschaft wirft Sportlern und Verantwortlichen des ASV die Anwendung von Dopingmitteln vor. Zwei ausländische Athleten waren nach dem Final-Hinkampf am 23. Januar gegen den SV Germania Weingarten positiv auf Doping getestet worden. Das hatte die A-Probe ergeben.

Die Staatsanwaltschaft wurde auf Basis von Hinweisen der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) tätig. „Wir bestätigen jetzt aber nicht, welche Hinweise das waren“, sagte der Sprecher. Allerdings hätten diese dazu geführt, dass mehrere Wohnungen von Athleten und Vereinsfunktionären sowie Räumlichkeiten des Clubs durchsucht wurden. „Daraus ergaben sich Hinweise, dass sich Verantwortliche des Vereins nach dem neuen Antidoping-Gesetz strafbar gemacht haben könnten.“

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