Winzer müssen Mostbestände melden
Trier Die Abgabefrist für die Meldung der Wein- und Traubenmostbestände einschließlich Verwertung endet bei der Landwirtschaftskammer oder dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik am 15. Januar 2012. Dort sind auch Vordrucke erhältlich. Zur Meldung