8. August 1914: Es stand im Volksfreund vor 100 Jahren

Ein Aufruf der Kaiserin an die Deutschen Frauen soll den Krieg für die Männer leichter machen und die Schüler sollen auf dem Land mithelfen. Diese und weitere Meldungen, die vor hundert Jahren im Trierischen Volksfreund standen, lesen Sie hier.

Der Trierische Volksfreund veröffentlicht am Samstag, 8. August 1914, einen Aufruf der Kaiserin an die deutschen Frauen. Dem Volk stehe ein harter Kampf bevor, es handele sich um einen Kampf, "den es nicht heraufbeschworen hat und den es nur zu seiner Verteidigung führt", schreibt Auguste Viktoria, die Frau von Wilhelm II.. "Der Kampf […] wird ein ungeheurer und die Wunden unzählige sein, die zu schließen sind, darum rufe ich euch, deutsche Frauen und Jungfrauen […] zur Hilfe auf. Es trage jeder nach seinen Kräften dazu bei, unsern Gatten, Söhnen und Brüdern den Kampf leicht zu machen." Die Frauen sollen das Land und die Soldaten mit allen Mitteln unterstützen.

Währenddessen werden die ersten Gefangennahmen im Land bekannt gegeben, laut einer Meldung aus Saarbrücken:: "Gestern Abend gegen 8 Uhr wurde der erste Kriegsgefangene in der Person des Leutnants Lidared vom Dragonerregiment Nr. 2 aus Lyon hier eingebracht, der bei einem Patrouillenritt bei Avricourt [Anmerkung: Ort an der damaligen deutsch-französischen Grenze] mit seinem Pferde, das in ein Loch trat, gestürzt war und so in Gefangenschaft geriet. Auf dem Rückwege von der Grenze waren sie einer deutschen Patrouille in den Weg gekommen."

Die Leser werden daran erinnert, dass alle Bewohner der Städte und Dörfer, auch der Region Trier, der Einquartierungs-Regelung Folge leisten müssen und alle verfügbaren Versorgungs- und Unterkunftsmöglichkeiten bereitgestellt werden müssen - Häuser oder Zimmer, Essen und Trinken: "Nach §§ 3 und 6 des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 30. Juni 1873, § 4 des Einquartierungs-Regulatios für die Stadt Trier vom 31. März 1875 ist jeder zur Teilnahme an den Gemeindelasten Verpflichtete, das sind alle Einwohner der Stadt Trier, verpflichtet, die ihnen zur Einquartierung überwiesenen Militärpersonen aufzunehmen und zu verpflegen. Diese Verpflichtung trifft demgemäß - ohne Rücksicht auf das Einquartierungsverhältnis - unmittelbar jeden Inhaber (Eigentümer, Nutznießer, Mieter) eines Gebäudes oder Gebäudeteiles (Stockwerks). Da die Einquartierung häufig erst spät abends eintreffen wird, sind die entsprechenden Vorkehrungen vorher zu treffen, auch Vorsorge, daß jederzeit Einlaß gefunden werden kann. "

Auch die Schüler der Schulen in der Region werden jetzt dazu aufgerufen, bei der Getreideernte zu helfen, da alle verfügbaren, kriegstüchtigen Männer zum Kampf aufgebrochen sind. Es heißt "Darum auf, ihr arbeitskräftigen Jungen allzumal, die ihr das Schwert noch nicht ergreifen konntet oder sonst noch nicht in den Dienst des Vaterlandes getreten seid, kommt und arbeitet mit dem Landmanne! Eure wenigen älteren Lehrer, die nicht ins Kriegsfeld rücken können, werden für eure gute Verteilung und Unterkunft nach Kräften sorgen", teilen die Direktoren des Königlichen Kaiser-Wilhelm-Gymnasiums und des Realgymnasiums mit.

Ein kleinerer Artikel weist darauf hin, dass man von der Bayerischen Staatszeitung die Information bekommen hätte, die Nahrungsversorgung von Deutschland wäre vorerst gesichert und würde ausreichen, um sich zunächst keine Sorgen mehr machen zu müssen.

Im hinteren Teil des Volksfreundes vom 8. August 1014 findet sich eine "Warnung für Neugierige". In dieser wird bekanntgegeben, dass in Koblenz ein Organist, der sich in der Nähe von Eisenbahnanlagen über Truppenverhältnisse erkundigte, und nach einigen Warnungen nicht stehen blieb, erschossen wurde.

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