Auszeit für die Angehörigen

BITBURG/PRÜM. (rh) Wie geht es weiter, wenn der pflegende Angehörige selbst krank wird oder Entspannung braucht? Mit der Verhinderungspflege bestehen Möglichkeiten, die auch von den Pflegeversicherungen bezuschusst werden.

Wenn in Eifeler Familien Oma, Opa oder ein anderes Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig wird und auf die Hilfe anderer angewiesen ist, wird oftmals nicht lange debattiert: Ein Mitglied der Familie kümmert sich um den Pflegefall. Mit viel Liebe und noch mehr Aufwand ist aber der oder die pflegende Angehörige selbst früher oder später auch am Ende der Kräfte und braucht dringend Entlastung. "Hier bieten wir die so genannte Verhinderungspflege an. Das bedeutet, der Pflegebedürftige wird von uns weiter versorgt, die Pflegekraft selbst kann Urlaub machen oder in Kur gehen, um Abstand zu gewinnen und wieder neue Kräfte zu sammeln", erklärt Erna Erschfeld. Sie ist die Leiterin der DRK-Sozialstation in Bitburg und bietet mit ihrem Team die entsprechenden Möglichkeiten an. Besonders am Herzen liegt ihr die Aufklärung der Betroffenen. "Viele wissen einfach nicht, dass sie hier einen gesetzlichen Anspruch haben. Bis maximal vier Wochen im Jahr wird die Verhinderungspflege gefördert", weiß Erschfeld und nennt den Betrag von 1432 Euro, der ergänzend zur monatlichen Sachleistung in Anspruch genommen werden können. Die Zuweisung kann genutzt werden - oder sie verfällt. Aus Sicht der Betroffenen wird das Geld also verschenkt. So gibt es durchaus die Möglichkeit, für die kommende Urlaubssaison beides in Angriff zu nehmen: Der Patient wird weiter versorgt und der Pflegende kann sich erholen. Darauf sind die Sozialstationen des Deutschen Roten Kreuzes in Bitburg und Prüm eingestellt. Auch versichert Erna Erschfeld: "Wir sind auch bei dementen Menschen in der Lage, eine Betreuung in der Nacht sicher zu stellen." Denn sie weiß, dass besonders bei diesen Patienten eine Kurzzeitpflege seltener in Frage kommt, denn räumliche Veränderungen haben häufig eine zunehmende Desorientierung zur Folge. "Eigentlich planen Angehörige eher ihren Urlaub, wenn sie wissen, dass der Pflegebedürftige zu Hause bleiben kann und dort gut von uns versorgt wird", berichtet Irmgard Michels, Leiterin der DRK-Sozialstation Prüm, aus ihrer Erfahrung. Dass im Rahmen der Verhinderungspflege oft mehrmals täglich die Grundpflege und auch die häusliche Versorgung sichergestellt werden muss, das garantieren beide Pflegedienstleiterinnen. Die Übernahme der Verhinderungspflege durch die Pflegekasse ist unabhängig von der Pflegestufe. Voraussetzung ist, dass der betreffende Angehörige den Pflegebedürftigen vor der ersten Nutzung des Angebots mindestens zwölf Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Dann kann jährlich neben der Kurzzeitpflege die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, wenn der Pflegende wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen einmal an der Pflege gehindert ist. Die Verhinderungspflege kann auch verteilt über das Jahr in kurzen Blöcken in Anspruch genommen werden, also auch für wenige Tage. Sie ist ebenfalls möglich, wenn kein Pflegedienst ins Haus kommt und die Pflegekraft ausschließlich Geldleistungen von der Pflegekasse bezieht.

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