Das Auto für den Anfänger

TRIER. Mit 16 ein eigenes Auto? Die neue Führerscheinklasse "S" macht das ab Februar 2005 möglich. Jugendliche dürfen dann hinters Steuer von Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilomtern (der TV berichtete).

Keine Kraftfahrzeugsteuer und keine Haftpflichtversicherung, dafür aber die Befreiung von lästigen Tüv- und Dekra-Überprüfungen: Mit diesen Vorzügen werben Autohändler für die neuen Mini-Autos. Ab Februar richten sich solche Anzeigen nicht mehr nur an Inhaber des Führerschein B, sondern auch an Jugendliche ab 16 Jahre. Die neue Führerscheinklasse "S" erlaubt ihnen dann, alle Leichtkraftfahrzeuge zu fahren, die bis zu 350 Kilo schwer und höchstens 45 Stundenilometer schnell sind. Dazu gehören neben Mini-Autos auch vierrädrige Gelände-Motorräder (Quads) und motorisierte Dreiräder (Trikes) mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum. Die Fahrerlaubnis für die neuen Straßenflitzer ist im Vergleich zum Führerschein B einfach zu bekommen: Nur zwei Grundfahraufgaben - Vollbremsung bei Tempo 30 und rückwärts fahren - muss der Prüfling bestehen. Letztere Übung ist im Straßenverkehr nicht immer von Bedeutung: Quads besitzen keinen Rückwärtsgang. Verkehrsexperten stehen den neuen Regelungen kritisch gegenüber. Kopfzerbrechen bereiten vor allem die bei Jugendlichen beliebten Quads: Ihr hoher Schwerpunkt lässt die "Motorräder" leicht umkippen. "Quads sind eindeutig keine Fahrzeuge für den täglichen Gebrauch", warnt Maximillian Maurer vom ADAC. Ein weiteres Problem sieht Maurer darin, dass für Quad-Fahrer keine Helmpflicht besteht. Auch Heinrich Haas, Vorsitzender des Fahrlehrerverbands, hat Bedenken: "Auf sehr kurvenreichen, steilen Strecken wie dem Bitburger Berg können die langsamen Mini-Fahrzeuge für andere Autofahrer zu gefährlichen Hindernissen werden." Ob Leichkraftfahrzeuge bei Jugendlichen der Renner werden, ist fraglich. Bei bis zu 11 000 Euro für den Flitzer überlegt sich mancher den Kauf zwei Mal.

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