Glatteis-Schäden halten sich in Grenzen

Glatteis gab es gestern überall. Zu schweren Unfällen oder Massenbetrieb in den Notaufnahmen kam es im Kreis Trier-Saarburg dennoch nicht. In Trier verletzte sich ein elfjähriges Mädchen bei einem Fahrradunfall. In Wasserliesch kam ein LKW von der Straße ab.

Trier/Saarburg/Wasserliesch. Der erste Schritt vor die Haustür konnte gestern morgen zum Balanceakt werden. Die Bürgersteige waren vereist, wenn nicht schon vorher ein Anlieger gestreut hatte (siehe Extra). Minus 1,4 Grad meldete die Wetterstation auf dem Petrisberg für den Zeitraum von 2.40 Uhr bis 7.30 Uhr morgens. In den Morgenstunden hatte es geregnet, und der Regen war sofort gefroren. Auf den Straßen und Wegen war es deshalb extrem glatt.

Ab 5 Uhr morgens arbeiteten aber auch allerorts die Streudienste. Allein in der Stadt Trier waren 180 Mitarbeiter der Stadtreinigung, des Tiefbauamts und von Fremdfirmen im Einsatz. "Es ist alles nach Plan abgelaufen", sagt der städtische Pressesprecher Ralf Frühauf. Aber nicht nur die Streudienste, auch die Bevölkerung war auf das Glatteis-Szenario vorbereitet, so dass es nur vereinzelt zu Stürzen kam. Größere Unfälle hatte die Polizei in Trier und Umgebung aber gar nicht registriert - ganz im Gegensatz zu den Kollegen in Bitburg, die zu 17 Unfällen ausrücken mussten. Auf einem Radweg in der Aachener Straße in Trier stürzte gegen 11.30 Uhr ein elfjähriges Mädchen mit seinem Fahrrad. Es verletzte sich und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Das Brüderkrankenhaus meldete aber insgesamt nur zwei Glatteisopfer. Das Mutterhaus und das Elisabethkrankenhaus registrierten nichts Außergewöhnliches.

Auch im Kreis Trier-Saarburg zählte die Polizei keine glatteisbedingten Unfälle. "Die Leute wussten Bescheid und haben ihre Geschwindigkeit an die Verhältnisse angepasst", sagte Günter Schander, Leiter der Polizeiinspektion in Saarburg.

Auf dem Gelände der Firma Wacht in Wasserliesch war gestern in den frühen Morgenstunden ein unbeladener Betonmisch-LKW wegen Glatteis von der Straße abgekommen und umgekippt. Mithilfe eines Krans konnte das Fahrzeug wieder aufgestellt werden. Der Fahrer kam ohne größere Blessuren davon. Im Saarburger Sankt-Franziskus-Krankenhaus mussten hingegen 30 Leute wegen Prellungen behandelt werden. Die meisten waren vorher ausgerutscht und gestürzt. Extra Räum- und Streupflicht: Verantwortlich dafür, dass Bürgersteige und Straßen entlang von Privatgrundstücken bei Schnee und Eis geräumt und gestreut werden, sind grundsätzlich die Immobilien- beziehungsweise Grundstücksbesitzer. Ihre Pflicht können sie ihren Mietern, einem Hausmeister oder Räumdienst übertragen. Zwischen sieben Uhr morgens, an Feiertagen ab acht Uhr, und 21 Uhr am Abend müssen Gehwege verkehrssicher sein. Gibt es keinen Bürgersteig, muss die Straße auf 1,50 Metern geräumt werden. Wer auf einem vereisten Gehweg stürzt, kann Eigentümer oder Stadt haftbar machen. (woc)

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