KOLUMNE: Amateurverträge in der Kritik

Während das Pokern um Neuzugänge vor Jahren am 30. Juni endete, ist dieser Stichtag mittlerweile nur noch in der Hinsicht maßgebend, dass sich ein wechselwilliger Spieler bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich bei seinem bisherigen Verein abmelden muss.

Per Amateurvertrag kann ein Spieler aber bis zum 15. August wechseln. Da es in den meisten Fällen zwischen dem abgebenden Verein und dem aufnehmenden Verein keine Einigung wegen der Ablöse gibt, wird diese Praxis angewendet. In mehreren, dem TV bekannten Fällen, schlossen höher klassige Vereine mit Spielern so genannte Amateurverträge ab, die dazu führten, dass die abgebenden Vereine keinen Cent von der vom DFB empfohlenen Ausbildungsvergütung erhielten und die Spieler ablösefrei wechseln konnten. Bei einem Wechsel eines Spielers von der Kreisliga B in die Rheinlandliga gelten als Höchstsatz 2 500 Euro als Verhandlungsbasis, die natürlich kein Verein bezahlen will. Um zu einer gütigen Lösung zu kommen, wird dem abgebenden Verein als Ablöse oft ein Betrag von 500 Euro angeboten - ungefähr der Betrag, den der Rheinlandligist bei einem Amateurvertrag (monatlich 150 Euro Mindestsatz) zusätzlich als Sozialausgaben an den Fiskus abführen muss. Lehnt der B-Ligist dieses Angebot ab, schließt der aufnehmende Rheinlandligist mit dem wechselwilligen Spieler den Amateurvertrag über monatlich 150 Euro ab, wodurch der abgebende B-Ligist keine Ausbildungsvergütung erhält. Im krassen Gegensatz hierzu müssen Vereine - zum Beispiel A-Ligisten -, die sich an die vom DFB empfohlenen Sätze halten, für einen A-Jugendspieler mit Seniorenspielgenehmigung inklusive Steuern mehr als 1300 Euro an den abgebenden B-Ligisten bezahlen. Hier geprüft werden, ob diese Praktiken zu Gunsten die tiefer klassigen Vereine nicht geändert werden sollten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort