KOLUMNE: Bürgermeister-Rechte gestärkt

Mit großen Hoffnungen fuhren Karl-Heinz Hartmann und Friedhelm Lohmann vom Rheinlandligisten SG Zell zur Verbandsspruchkammer Rheinland. Dort wurde der Protest der SG Zell gegen die Neuansetzung des wegen Regenschauern in der Halbzeit abgebrochenen Spiels bei den Sportfreunden Eisbachtal verhandelt.

Damals führte die Elf von Frank Meeth in der Halbzeit mit 1:0. Obwohl der Schiedsrichter das Spiel nach den starken Regenschauern fortsetzen wollte, sperrte der Bürgermeister von Nentershausen den Platz. Das Spiel musste abgebrochen werden. Der Spielleiter der Rheinlandliga setzte dieses Spiel sofort für den 26. September neu an, wogegen die SG Zell Protest einlegte und fest davon ausging, dass sie von der Verbandsspruchkammer die drei Punkte zugesprochen bekommt. Im Laufe der Verhandlung stellte sich aber heraus, dass sich die Kammer auf ein Urteil des Verbandsgerichts aus der Saison 2005 berufen wird, als in der Bezirksliga die SG Neumagen gegen den SV Wittlich spielte und ebenfalls die Bürgermeister die Plätze der SG sperren ließen. Unter diesen Voraussetzungen zogen die Vertreter der SG Zell ihren Protest zurück, sodass das Spiel am 26. September stattfindet. Somit musste auch das Spiel in der Kreisliga B I zwischen Bischofsdhron und Morscheid (der TV berichtete) neu angesetzt werden, wo der Ortsvorsteher von Bischofsdhron, Ewald Gorges, den Rasenplatz sperrte, obwohl Schiedsrichter Gerd Kaesehage den Platz für bespielbar erklärte. Dieses Spiel wurde nun für Sonntag, 10. September, 14.30 Uhr, angesetzt - mit der Auflage von Staffelleiter Vinzenz Klein, bei erneuter Unbespielbarkeit des Platzes rechtzeitig für einen Ausweichplatz zu sorgen, damit sich Vorfälle wie in der Saison 2005/2006 nicht mehr wiederholen. Damals wurde das Spiel FC Bischofsdhron gegen Mülheim erst im fünften Versuch in Bischofsdhron ausgetragen.

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