KOLUMNE: Sie kennen die Satzung nicht

In der vergangenen Sitzung in Hupperath hat sich sich die Kreisspruchkammer Mosel gleich mit mehreren Verfahren wegen Satzungsverstößen befasst, die in drei Fällen mit Punktabzügen für die betroffenen Vereine geahndet wurden.

Die Strafen im Einzelnen: In der Kreisliga B I wurden der SpVgg Mülheim/Brauneberg die drei Punkte aus dem Spiel gegen den FC Burgen (Endstand: 2:0) aberkannt, da der A-Jugend-Spieler Michael Bastgen an einem Tag in zwei Seniorenspielen mitwirkte, obwohl er laut Paragraph zehn, Absatz zwei, der Jugendordnung an einem Tag nur in einem Seniorenspiel eingesetzt werden darf. Der SpVgg Mülheim/Brauneberg half auch nichts, durch den Zweiten Vorsitzenden Ralf Wittler und durch Rechtsanwalt Otto-Maria Bastgen in der Verhandlung vor der Kreisspruchkammer Mosel vertreten zu sein - "Punktabzug" lautete das Urteil, das Spiel wird mit 0:0 Toren und drei Punkten für den FC Burgen gewertet. In der Kreisliga C I war die neu gegründete SpVgg Bernkastel-Kues gleich zweimal fällig. Insgesamt wurden ihr vier Punkte aberkannt. Die Elf von Manager Janni Gashi hatte sich einen 3:1-Sieg beim SV Veldenz und ein 2:2-Remis gegen die SG Traben-Trarbach/Kautenbach II erkämpft. Doch die Partien wurden als verloren gewertet, weil in beiden Spielen ein A-Jugendspieler ohne die laut Paragraph elf, Absätze zwei a und b, der Jugendordnung notwendige Seniorenerklärung mitwirkte. In dieser Bestimmung ist ausgeführt, dass die Spielerlaubnis unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen ist: erstens ein schriftlicher Antrag des Vereines, zweitens ein schriftliches Einverständnis der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes, soweit der Junior nicht bereits das 18.Lebensjahr vollendet hat. Da Letzteres im Falle der SpVgg Bernkastel-Kues nicht vorlag, war der Abzug von vier Punkten die Konsequenz. Der A-Jugend der JSG Reil/Pünderich/Briedel/Burg/Enkirch wurden wegen Verstoßes gegen Paragraph 13 der Jugendordnung (betrifft die Gastspiel-Erlaubnis) sechs Punkte aus den gewonnen Spielen gegen die JSG Grafschaft und JSG Großlittgen aberkannt. Die JSG Reil hatte versäumt, die Pässe mehrerer mit Gastspielerlaubnis spielenden Akteure des FC Traben-Trarbach fristgerecht bei Staffelleiter Vincenz Klein aus Bengel vorzulegen. Fazit: Alles unnötige Punktverluste. Und die ließen sich vermeiden, wenn die Vereinsverantwortlichen die Satzung besser kennen und umsetzen würden. S Die Kolumne "Nachspiel" beleuchtet mit einem Augenzwinkern das Geschehen in den Kreisligen.

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