KOLUMNE: Wo bleiben die Schiedsrichter?

Viele Vereine im Spielkreis Mosel zittern nicht nur vor dem Abstieg, sondern auch vor der Erfüllung des Schiedsrichtersolls, das vom Fußballverband Rheinland vorgeschrieben ist. Hierbei ist die Anzahl der zu stellenden Schiedsrichter von der Klassenzugehörigkeit abhängig.

In der Bezirksliga müssen die Vereine drei Schiedsrichter stellen, und in den Kreisligen A, B und C je zwei Schiedsrichter. Bei Nichterfüllung dieses Schiedsrichtersolls werden vom Verband hohe Geldstrafen verhängt: In der Bezirksliga sind dies pro Spieljahr 350 Euro, in den Kreisligen A, B und C jeweils 250 Euro. Diese Bußgelder verdoppeln sich, wenn die Auflagen in zwei aufeinander folgenden Spieljahren nicht erfüllt werden. Als äußerste Konsequenz droht der Zwangsabstieg aller Seniorenmannschaften. Viele der Vereine, die das geforderte Schiedsrichtersoll nicht erfüllen, bemühen sich nicht ernsthaft, aus den eigenen Reihen Schiedsrichter zu gewinnen, da es doch viel einfacher ist, gegen Zahlung von etwa 1000 Euro pro Jahr plus Schiedsrichterkleidung Unparteiische von anderen Vereinen während der Wechselfrist vom 1. bis 31. Januar abzuwerben und die jeweils anderen Vereine selbst in die Krise zu stürzen. In der Wechselfrist dieses Jahres haben wesentlich mehr Schiedsrichter die Vereine gewechselt als in den vergangenen Jahren. Dabei sind auch Schiedsrichter wie Horst Jonas (vom SV Sehlem zum FSV Salmrohr) oder Herbert Gerstel (von Thalfang zum FC Büdlich/B/N) gewechselt. Die Sportfreunde Thalfang, die noch vor Monaten drei Schiedsrichter gestellt hatten, haben nun keinen mehr. Dass bei vielen Vereinen die Schiedsrichter das sprichwörtliche fünfte Rad am Wagen sind, wird im Falle der SG Liesertal deutlich, wo Jürgen Theisen im März mit sofortiger Wirkung seinen Schiedsrichterpass zurückschickte, da er seine Tätigkeit dort nicht entsprechend gewürdigt sah.

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