Tanzverbot bei trübem Wetter

TRIER. "Tanzen verboten" heißt es am 13. und 20. November in Trierer Discos und bei Party-Veranstaltern. Die beiden Sonntage – der Volkstrauertag und der Totensonntag – sind so genannte stille Feiertage, für die besondere Vorschriften gelten.

An stillen Feiertagen ist vieles verboten: "Versammlungen, Sportveranstaltungen und alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen, die nicht dem Charakter der Feiertage entsprechen". So ist es im Paragrafen-Deutsch des rheinland-pfälzischen Landesfeiertagsgesetzes formuliert. Bis in die Weimarer Republik reichen die Vorschriften zum Schutz der Sonn- und Feiertage zurück. "Allerheiligen und damit verbunden Allerseelen (2. November) sind kirchliche Feiertage, während der Volkstrauertag und der Totensonntag eher staatliche Feiertage sind", sagt Andreas Heinz, ehemaliger Professor an der Theologischen Fakultät Trier. Am 13. Oktober, dem Volkstrauertag, wird vor allem der Tradition nachgegangen, Kriegsopfern und den Gefallenen des Ersten und Zweiten Weltkriegs mit Kranzniederlegungen zu gedenken. Gedenkfeiern sollen nicht gestört werden

"Das Ganze hat mehr einen staatlichen Charakter. Meistens sind kommunale Vertreter präsent, und ein Pfarrer wird dazugebeten", erklärt Heinz. Dass die so genannten stillen Feiertage in den November fallen, komme nicht von ungefähr. Schon von seinem Charakter her wecke dieser Monat mit früh einbrechender Dunkelheit und dem Absterben der Natur Gedanken an Vergänglichkeit und Tod. Doch was erwartet die, die an den meist tristen, langweiligen Tagen Abwechslung und Gesellschaft suchen? Wolfgang Las, stellvertretender Amtsleiter des Trierer Ordnungsamts bringt Licht ins Dunkel: "An Allerheiligen sind Unterhaltungsveranstaltungen von 13 bis 20 Uhr verboten." Am Volkstrauertag und am Totensonntag gelte das Verbot ab vier Uhr morgens für den ganzen Tag. "Nur in wirklichen Ausnahmefällen können wir ab 11 Uhr morgens, nachdem die Gottesdienste in der Regel beendet sind, Veranstaltungen zulassen", sagt Las. "Die Veranstalter können das mit uns abstimmen." So seien am Volkstrauertag bestimmte Tanzveranstaltungen ab 20 Uhr möglich. Für die Trierer Party-Organisatoren bedeutet die Regelung weniger Umsatz. "Gerade was Allerheiligen betrifft, kommt es schon sehr darauf an, wie der Tag fällt. Da kann es dann schon zu Einschränkungen kommen, auch zu wirtschaftlichen", sagt Peter Stablo, Leiter des Bereichs Kultur und Kommunikation des Palais e.V., der einer der größten Trierer Party-Veranstalter ist. Stablo hat beobachtet, dass viele junge Leute überhaupt nichts von den speziellen Tagen wissen. Wenn schon keine Partys sind, wie sieht es dann mit einem Ausflug ins Kino aus? Laufen dort alle Filme? Immerhin gibt es eine spezielle Freigabe von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). "Nicht freigegeben für die stillen Feiertage werden Filme, die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist", heißt es in den Vergaberichtlinien des Gremiums. In der Praxis spielt diese Regelung aber keine Rolle mehr; nahezu alle Filme haben die Freigabe. "Feiertag ist für uns gleich Feiertag", sagt Dirk Ziesenhenne, Geschäftsführer des Kinos "Broadway" in Trier. "Wir spielen sowieso nur Filme, die von der FSK freigegeben sind." Das gelte auch für die anderen Kinos in der Region Trier.

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