Waschen, putzen, Kinder hüten

Als große Entlastung erleben vor allem Frauen die Arbeit einer Haushaltshilfe, wenn sie krank sind. Zuzahlungsfrei ist die Hilfe, wenn eine Frau wegen einer Schwangerschaft außer Gefecht gesetzt ist.

Trier. Für Claudia L. aus Hetzerath an der Mosel kam die Haushaltshilfe wie der rettende Engel. Von der 27. bis zur 29. Schwangerschaftswoche lag die werdende Mutter im Krankenhaus, weil eine Frühgeburt drohte. Der Gebärmutterhals war zu diesem frühen Zeitpunkt bereits verkürzt und der Muttermund hatte sich schon zu öffnen begonnen. Beides Zeichen einer einsetzenden Geburt. Zuhause hatte Claudia eine 16 Monate alte Tochter. Zwei Wochen lang konnten ihre Mutter und ihr Ehemann einspringen, die dann aber wieder zu ihrem Arbeitsplatz zurückkehren mussten. Als Claudia entlassen wurde, musste sie liegen und zwei Mal wöchentlich ihre Frauenärztin aufsuchen. Die Gynäkologin hatte den Tipp mit der Haushaltshilfe. "Ohne sie wäre es nicht gegangen", sagt Claudia. Trotzdem sei es nicht leicht gewesen. "Es fiel mir schwer, die Betreuung meiner Tochter an eine wildfremde Frau abzugeben. Aber zum Glück ist die Kleine unkompliziert, und so hat es gut funktioniert." Krankenkasse hat Kosten komplett übernommen

Die "Ersatzmutter" ging mit dem Mädchen zur Krabbelgruppe und brachte sie zur musikalischen Früherziehung, übernahm das Spielen und die Spaziergänge. Sie kochte und kümmerte sich um den übrigen Haushalt, sechs Stunden täglich innerhalb der ersten vier Wochen. Danach musste ein neuer Antrag gestellt werden. Daraufhin wurde eine weitere Hilfe für zwei Wochen, jeweils vier Stunden täglich, bewilligt. Als negativ empfindet die junge Mutter, dass sich ihr Kind innerhalb der sechs Wochen, in denen ihrer Familie die Hilfe insgesamt zustand, an noch eine weitere Person gewöhnen musste, da die Haushaltshilfe wechselte. Kritisch sieht sie zudem, dass nach der 36. Schwangerschaftswoche die Hilfe abrupt endete, mit der Begründung, dass ab diesem Zeitpunkt die Gefahr einer Frühgeburt vorüber ist. Es wäre besser gewesen, wenn sie erst langsam die täglichen Arbeiten im Haushalt wieder hätte aufnehmen müssen, sagt sie. Ein Treppensturz sei die Folge der plötzlichen körperlichen Überforderung nach dem wochenlangen Liegen gewesen, sodass ihre zweite Tochter doch noch früher als errechnet, aber gesund, zur Welt kam.Claudia ist froh, dass die Techniker Krankenkasse die Kosten komplett übernommen hat. Jedoch kritisiert die Mutter, dass sie lange Zeit bangen mussten. Denn erst nach vier Wochen kam der schriftliche Bescheid, dass die Haushaltshilfe genehmigt war.Karoline M. aus Kottenheim bei Mayen hat durchweg positive Erfahrungen mit ihrer Haushaltshilfe gemacht. Durch eine Freundin, die bei einem sozialen Pflegedienst arbeitet, habe sie die Haushaltshilfe gefunden. "Ansonsten ist die Wahrscheinlichkeit, kurzfristig eine Hilfe zu bekommen, sehr gering", meint sie. Die Frau habe eine pädagogische Ausbildung gehabt und sich sehr professionell um ihre zweijährige Tochter gekümmert. Sie sprang von der 30. bis 36. Schwangerschaftswoche ein, weil Karoline vorzeitige Wehen hatte und das CTG anzeigte, dass die Herztöne des Kindes nicht in Ordnung waren. Die schwangere Mutter musste sich schonen und dreimal pro Woche zur Frauenärztin, die mittels CTG die Herztöne kontrollierte. Da war es ein Segen, dass die Haushaltshilfe sich von acht bis zwölf Uhr "sehr liebevoll" um die zweijährige Tochter kümmerte, wusch, bügelte und putzte. "Das war eine große Entlastung", schwärmt Karoline. Hintergrund Anspruch auf eine Haushaltshilfe hat, wer nicht mehr in der Lage ist, seinen Haushalt selbst zu führen. Voraussetzung ist, dass ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt oder ein besonders hilfsbedürftiges älteres Kind und sonst niemand, der in diesem Haushalt lebt, sich kümmern kann, erläutert Axel Wunsch, Pressesprecher der Barmer Ersatzkasse (BEK). Die Versicherten müssen fünf bis zehn Euro pro Tag zuzahlen. Es gibt eine Ausnahme: Die Haushaltshilfe ist zuzahlungsfrei, wenn eine Frau aufgrund ihrer Schwangerschaft außer Gefecht gesetzt ist. Die Krankenkassen gewähren Haushaltshilfen bis zu acht Stunden am Tag. Die BEK lässt sich das höchstens 42 Euro am Tag kosten. "Wenn die Ersatzkraft selbst beschafft wurde und teurer ist, muss der Versicherte die Mehrkosten tragen." Auch Freunde, Nachbarn und Verwandte können einspringen. Ansonsten arbeiten die Kassen mit karitativen Einrichtungen und Pflegediensten zusammen. Für die Kostenerstattung wird ein Attest benötigt. Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort