Wenn am Ende des Monats...

TRIER. Die Triererin Jennifer R. ist allein erziehende Mutter zweier Kinder. Die Väter zahlen Unterhalt – allerdings nicht zum Monatsanfang, sondern erst zur Monatsmitte oder zum Monatsende. "Das zwingt mich regelmäßig dazu, Schulden zu machen", sagt die Arbeitslose, die sich von den Ämtern im Stich gelassen fühlt.

"Die Väter meiner Kinder zahlen zwar deren Unterhalt - aber nicht zum Ersten eines Monats, sondern häufig erst in der dritten Woche." Was Jennifer R. erzählt, klingt erstmal undramatisch. Schließlich drücken sich viele Väter um Alimente. "Aber dann erhalten die Mütter das Geld für den Unterhalt ihrer Kinder regelmäßig und im Voraus vom Jugendamt", erklärt R., in deren Situation etliche Mütter in der Region stecken. Anfang des Jahres, mit der Umstellung zum Arbeitslosengeld II, habe das Dilemma angefangen. Miete und Nebenkosten zahle die Arge - die Arbeitsgemeinschaft von Stadt Trier und Arbeitsagentur Trier - direkt an ihren Vermieter. "Zum 1. Januar waren die 168 Euro von Hartz IV auf meinem Konto, das Kindergeld kam - wie gewöhnlich - innerhalb der ersten beiden Wochen. Doch am 21. war der Unterhalt für die Kinder immer noch nicht da, und ich hatte keinen Cent mehr zum Einkaufen", erzählt R. Wegen der verspäteten Zahlungen musste R. sich von Bekannten Geld leihen, um Rechnungen zu bezahlen und Lebensmittel zu kaufen. Die Summe von wenigen hundert Euro hat sie zurückgezahlt, als der Unterhalt der Väter Ende Januar endlich auf dem Konto war. "Aber dann stand ich ja vor dem neuen Monat - und hatte wieder kein Geld." Seitdem schleppt die junge Frau die Finanzierungslücke von Monat zu Monat mit sich. "Ich leihe mir Geld und zahle es zurück, sobald der Unterhalt auf meinem Konto ist. Dann geht das Betteln von vorne los." Rücklagen zur Überbrückung der ersten drei Monatswochen könne sie von ihren geringen Einnahmen nicht bilden.Vater hatte sehr wohl überwiesen

Mit ihrer 14-jährigen Tochter war sie im Sommer beim Jugendamt, das nach Eingang der Zahlungen der Väter den Unterhalt weiter auf das Konto der Mutter überweist. In Vorlage geht das Amt allerdings nicht. "Die Dame erklärte mir, ich solle froh sein, dass die Väter überhaupt zahlen." Nach einem Blick in die Unterlagen stand fest, dass ein Vater sehr wohl überwiesen hatte, das Jugendamt das Geld aber noch nicht weitergeleitet hatte. "Ich musste 15 Minuten diskutieren, dann erst habe ich das Geld bar bekommen", erzählt die 35-Jährige. Im Fall ihrer Tochter hat sie das Jugendamt von seiner Beistandschaft befreit. "Damit wenigstens die Verzögerung durch das zweimalige Überweisen wegfällt." R., die einen Ein-Euro-Job in einer Kindergarten-Küche hat, klagt: "Ich käme zurecht mit meinen Bezügen, aber mittlerweile sind alle Überweisungsaufträge geplatzt, Rechnungen bleiben offen, und ich muss viel Zeit darauf verwenden, meine Finanzen im Griff zu behalten." Die Arge, die den Unterhalt für Jennifer R. jeden Monat im Voraus zahlt, geht ebenso wenig in Vorlage wie das Jugendamt. Dabei lebt die Familie in einer Bedarfsgemeinschaft. Der Kinder-Unterhalt wird auf die Höhe der Bezüge der Mutter angerechnet. Dadurch erhalte auch sie selbst einen Teil ihres eigenen Unterhalts nicht pünktlich zum Monatsanfang, sagt R. "Scheinbar ist es den Ämtern zu kompliziert, für meine Kinder einzuspringen und das Geld dann wieder zu verrechnen", vermutet sie "Früher habe ich in Hessen gelebt, da war das anders: Das Jugendamt ist in Vorlage getreten und hat nicht erst überwiesen, wenn die Väter gezahlt hatten." Diese regelmäßigen, verlässlichen Zahlungen hätten das Leben einfacher gemacht. Die Arge Trier hat zwar "Verständnis dafür, dass R. sich ungerecht behandelt fühlt", aber auf ihre Beschwerdeschreiben antwortete Marita Wallrich, Geschäftsführerin der Arge: "Aus Sicht der Arge kann ich keine Fehlbearbeitung erkennen." Weil Paragraf 1612, Absatz 3, des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt, dass Unterhalt monatlich im Voraus zu zahlen ist, klagt R. jetzt gegen die Arge. "Meine Kinder und ich dürfen keine Gegenstände staatlichen Handelns sein. Wir sind Menschen, die jeden Tag essen wollen - und nicht rückwirkend am Ende des Monats."

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