Aus 5000 mach eins: Zentrales Testamentregister soll letzten Willen schneller erfüllen.

Trier · Mit dem neuen Jahr startet das neue zentrale Testamentregister, das von der Bundesnotarkammer betrieben wird. Bisher waren Testamente auf bundesweit über 5000 Stellen verteilt. Mit dem Zentralregister soll der letzte Wille eines Erblassers weitaus schneller umgesetzt werden können als bisher.

 Eine Ergänzung zum Testament muss immer über der Unterschrift stehen. (Foto: Andrea Warnecke)

Eine Ergänzung zum Testament muss immer über der Unterschrift stehen. (Foto: Andrea Warnecke)

In Deutschland werden jährlich rund 200 Milliarden Euro vererbt. Das Register wird allerdings nur diejenigen Urkunden erfassen, die notariell beurkundet oder in amtliche Verwahrung genommen wurden. Privat verwahrte eigenhändige Testamente sind nicht registrierungspflichtig.

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