Familie Beerdigungskosten beim Finanzamt geltend machen

Gelsenkirchen · (dpa) Hinterbliebene können die Kosten für eine Beerdigung grundsätzlich steuerlich geltend machen.

Für das Finanzamt zählen diese Ausgaben zu den außergewöhnlichen Belastungen, erklärt der Verein Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck. Das heißt: Steuerzahler müssen eine zumutbare Eigenbelastung selber tragen. Deren Höhe hängt ab von Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder.

Absetzbar sind außerdem nur Ausgaben, die unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängen. 

(dpa)
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