Bei Ostergebäck auf Herkunft der Eier achten

Hamburg (dpa/tmn) · Zu Ostern kommen viele Backwaren auf den Tisch. Mitunter enthalten diese Eier aus Käfighaltung. Verbraucher sollten daher auf eine entsprechende Kennzeichnung auf der Verpackung achten. Wer selber backt, kann Eier durch Sojamehl ersetzen.

 Ostergebäck. Foto: Mascha Brichta

Ostergebäck. Foto: Mascha Brichta

Wer etwas für den Tierschutz tun will, sollte bei eihaltigen Backwaren und Süßigkeiten darauf achten, dass die Eier nicht von in engen Käfigen gehaltenen Hühnern stammen. Darauf weist die Tierschutzorganisation Vier Pfoten in Hamburg hin. Käufer sollten prüfen, ob auf der Verpackung ausdrücklich der Hinweis zu finden sei, dass das Produkt Eier aus Freiland-, Bio- oder Bodenhaltung enthält. Fehlt eine solche klare Kennzeichnung, müssten Verbraucher davon ausgehen, dass der Hersteller Eier aus der sogenannten Kleingruppenhaltung verarbeitet hat.

Hühner in Kleingruppenhaltung sitzen in Käfigen, für die seit dem Verbot der Käfighaltung Mindeststandards gelten. Tierschützer kritisieren aber auch diese als unzureichend. Vier Pfoten rät Verbrauchern daher zum Kauf von eihaltigen Produkten mit der Kennzeichnung „mit Bio-Freilandeiern“. Alternativ könne man beim Backen ein Ei zum Beispiel durch einen Esslöffel Sojamehl ersetzen, das mit zwei Esslöffeln Wasser angerührt wird.

Industriell gefärbte Ostereier unterliegen nicht den umfassenden Kennzeichnungsregeln, die für rohe Eier gelten. Käufer erfahren zum Beispiel selten, aus welcher Haltungsform die gekochten Eier stammen oder wie alt sie sind. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin. Ein paar Informationen müssen aber trotzdem auf dem Karton oder der Plastikschale stehen.

Dazu zählen die sogenannte Verkehrsbezeichnung, also die vorschriftsmäßige Bezeichnung des Lebensmittels. Außerdem muss die Stückzahl oder das Gewicht angegeben sein. Auch der Name und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die verwendeten Farbstoffe müssen vermerkt sein.

Bei lose verkauften Ostereiern braucht der Händler die Mindesthaltbarkeit nicht angeben. Er muss sie sich allerdings merken und einem Kunden auf Wunsch mitteilen können. Die Verbraucherschützer raten grundsätzlich, lose erworbene Eier so schnell wie möglich aufzuessen. Üblicherweise finden sich im Laden auf einem Schild neben den Eiern Angaben zu verwendeten Zusatzstoffen.

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