Bislang nur den Fuß in der Tür

In dem Dokument der "Luftrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung des Militärflugplatzes Spangdahlem" gibt es auch einen Passus, der die Rechte der davon betroffenen Nachbargemeinden stärken soll. Ein unmittelbarer Nachbar ist der Ort Beilingen, der versucht, dieses vor sechs Jahren eingeräumte Recht auch einzufordern. Bislang allerdings ohne Erfolg.

 TV-Foto: Archiv/Katharina Hammermann

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Beilingen. 84 Seiten hat das Dokument, auf dessen Deckblatt oben links ein kleiner Bundesadler prangt. "Wehrbereichsverwaltung West - Militärische Luftfahrtbehörde" steht unter dem Wappenvogel und "Luftrechtliche Genehmigung für die Erweiterung des Militärflugplatzes Spangdahlem" auf der Mitte der Seite. Datiert ist das Ganze auf den 30. September 2002, und fast auf den Tag genau sechs Jahre später liegt ein Exemplar dieser Genehmigung der Luftfahrtbehörde erneut auf dem Tisch, an dem wiederum acht Mitglieder des Gemeinderats Beilingen sitzen.

Einer der Räte ist Matthias Mohr. Für ihn ist das Dokument ein Text, der nur aus "Floskeln" betehe, weil die Erweiterung des Flugplatzes damals schon längst beschlossene Sache gewesen sei, bevor die Genehmigung letztlich erteilt wurde. Dennoch gibt es einen Absatz, den er sich mit einem fetten schwarzen Ausrufezeichen markiert hat.

"Wir werden doch hier nur verschaukelt"

 Willkommen heißt der Luftwaffenstützpunkt seine Besucher. Bei der Bevölkerung nur bedingt willkommen sind hingegen Lärm- und Schmutzemissionen. TV-Foto: Archiv/Katharina Hammermann

Willkommen heißt der Luftwaffenstützpunkt seine Besucher. Bei der Bevölkerung nur bedingt willkommen sind hingegen Lärm- und Schmutzemissionen. TV-Foto: Archiv/Katharina Hammermann



Es ist der Punkt 2.4, der sogenannte "Auflagenvorbehalt", den sich die benachbarten Bürger des Flugplatzes im Rahmen der Genehmigung damals eingefordert haben. Dort heißt es: "Die Festlegung weiterer Auflagen zur Wahrung der Sicherheit und des Luftverkehrs sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben vorbehalten. Das gilt insbesondere für Anordnungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und dem Immissionsschutz dienen." Doch nach Ansicht des Gemeinderats, scheint auch das nur eine Floskel zu sein. "Wir hatten damals gegen die geplante Genehmigung Widerspruch eingelegt, und waren letztlich stolz, dass dieser Auflagenvorbehalt mit aufgenommen wurde", sagt Mohr, "schließlich hatten wir damit einen Fuß in der Tür." Dieser Auffassung war damals auch Alois Klotz, Ortsbürgermeister in Beilingen. "Für uns war damit klar: Wenn es mit dem Fluglärm, Staub und Dreck schlimmer wird, dann können wir etwas dagegen unternehmen", sagt Klotz, "und es ist schlimmer geworden".

Das Problem sei jedoch, dass das weder die Wehrbereichsleitung West in Düsseldorf noch die Behörden vor Ort interessiere, erklärt Mohr. Die Forderung nach einer jährlichen Messung der Lärm- und Luftschadstoffwerte werde immer wieder zurückgewiesen mit dem Argument, dass alles in Ordnung sei. Zwar hätte auch die Gemeinde die Möglichkeit, diese Werte zu messen, erklärt Mohr, jedoch hätten die Ergebnisse vor Gericht keine Bedeutung.

"Wir werden doch hier nur verschaukelt", sagt er. "Wenn doch alles so in Ordnung ist, wie immer behauptet wird, warum kommt man dann nicht einfach dem Willen der Gemeinde nach und stellt ein paar Messgeräte auf?"

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