Blaulicht Trotz Flugverbotszone: 28-Jähriger lässt Drohne nahe der Airbase Spangdahlem fliegen
Spangdahlem · Ein 28-Jähriger hat um die Airbase Spangdahlem herum eine Drohne fliegen lassen. Was den Mann nun erwartet.
Eine Drohne war am Donnerstag, 30. Juni, gegen 11.15 Uhr, innerhalb der Flugverbotszone um die AirBase Spangdahlem unterwegs. Das meldet die Polizei am Freitag.
Die Flugverbotszone bemisst sich um die Außengrenzen eines Flugplatzes in einem Umkreis von 1,5 Kilometern. Das gilt auch im Bereich der Airbaise Spangdahlem.
Flug war gewerblich begründet
Wie die Polizei meldet, konnten die Beamten den 28-jährigen Verantwortlichen vor Ort antreffen. Der Mann konnte im Gespräch mit der Polizei überzeugend darlegen, dass er ein berechtigtes Interesse an dem Drohnenflug hatte: Es lag ein gewerblicher Grund für den Flug vor. Der Drohnenflug stand demnach in keinem Zusammenhang zur AirBase. Wegen des Fluges muss sich der Mann dennoch aufgrund einer Ordnungswidrigkeit gegen die Luftverkehrsordnung verantworten.
Die Polizei Bitburg weist daher erneut darauf hin, dass der Flug mit Drohnen in dem besagten Umkreis grundsätzlich nicht erlaubt ist.