Auf der A60 Polizei zieht schrottreifen Sattelzug aus dem Verkehr

Am Freitagmittag haben Beamte eine rumänische Sattelzugkombination, die auf der A60 zwischen Belgien und Wittlich unterwegs war, gestoppt. Der technische Zustand des Fahrzeugs: Desaströs.

Symbolbild.

Foto: dpa/Jonas Güttler

Den Polizeibeamten der Zentralen Verkehrsdienste des Polizeipräsidiums Trier war das Gefährt, bestehend aus einem Transporter und einem Sattelauflieger, auf dem Rastplatz Fintenkapelle aufgefallen. Der Fahrer war auf der A60 aus Belgien Richtung Wittlich unterwegs und und transportierte ein Auto. Er gab an, mehrere Fahrzeuge in der Bundesrepublik abzuholen, um anschließend nach Rumänien zu fahren.

Bereits auf den ersten Blick wirkte das Fahrzeug äußerst marode. Die Experten stellten bei der anfänglichen technischen Unterwegskontrolle fest, dass an der Zugmaschine der rechte Radbremszylinder der Vorderachse mitsamt dem dazugehörigen Bremssattel ohne Funktion war, da der Bremsbelag fehlte. Der Bremsschlauch war abgeklemmt, das offene Ende hatte jemand abgeknickt und mit Draht an der Vorderachse befestigt. Zudem stellten die Beamten einen enormen Ölverlust fest sowie einen Defekt an der Airbag-Einrichtung. Die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers konnten die Experten gar nicht erst kontrollieren, weil das Kontrollgerät ebenfalls kaputt war.

Die Sattelzugkombination wurde zur nächstgelegenen KFZ-Prüfstelle nach Wittlich-Wengerohr gebracht. Dort wurde unter anderem der Tachograph überprüft. Bei der anschließenden gründlichen technischen Unterwegskontrolle wurden zahlreiche technische Mängel sowohl an der Zugmaschine, als auch am Sattelanhänger festgestellt. Neben der funktionslosen Betriebsbremse der Zugmaschine sowie des Sattelanhängers wies die Fahrzeugkombination Mängel an tragenden Bauteilen, den Aufhängungen, der Abgasanlage und Fehler des Airbag-Systems auf. Die Fahrzeuge wurden durch den Prüfingenieur als verkehrsunsicher eingestuft. Zudem war die Fahrzeugkombination nicht zulässig.

Die Polizei entzog den beiden Fahrzeugen die Zulassung, stellte die amtlichen Kennzeichen sicher und untersagte die Weiterfahrt. Der Sattelschlepper musste von einem Spezialunternehmen zur nächsten Werkstatt geschleppt und dort wieder fahrtüchtig gemacht werden.

Es wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Spediteur und den Fahrer eingeleitet – das endet in solchen Fällen üblicherweise mit Geldbußen im hohen vierstelligen Bereich. Für die Kosten der technischen Untersuchung müssen der Fahrer und der Unternehmer aufkommen. Nach Angaben des Fahrers hatte der Eigentümer des Fuhrunternehmens Kenntnis vom Zustand des Gespanns.