Prozess Bewährungsstrafe für Promille-Schulbusfahrer

Saarburg · Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung, Sozialstunden und Führerscheinentzug: Das ist die Strafe des Amtsgerichts Saarburgs für den Mann, der volltrunken Kinder zur Schule in Freudenburg hat. Eine mündliche Verhandlung gab es nicht.

Bewährungsstrafe für Promille-Schulbusfahrer
Foto: TV/Christian Kremer

Zwei Zeugen sitzen vor der Tür des großen Gerichtssaals in Saarburg. Richter Herbert Schmitz, Oberamtsanwalt Wolfgang Grölinger und eine Gerichtsschreiberin sind ebenfalls da. Die Anklagebank bleibt aber leer. Der Busfahrer, dem die Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt mit einem vollbesetzten Schulbus vorwirft, erscheint nicht.

Die Zeugen dürfen nach 15 Minuten wieder gehen. Schmitz und Grölinger einigen sich darauf, auf die mündliche zu verzichten und ein Strafbefehlsverfahren zu eröffnen (siehe Info). Der Inhalt, der einem Gerichtsurteil gleichkommt, steht auch schon fest: eine neunmonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit und eine Sperrfrist von dreineinhalb Jahren für eine erneute Ausstellung eines Führerscheins sind aus Sicht der Juristen angemessen.

Insgesamt wäre der 56-Jährige seine Fahrerlaubnis so mindestens vier Jahre los. Entzogen wurde sie ihm schon direkt nach der Fahrt am 12. November. Laut Schmitz entscheidet die Führerscheinstelle nach Ablauf der Sperrfrist, ob sie dem Mann doch wieder eine Fahrerlaubnis gibt. „Es wäre gut, wenn sie ihr Ermessen sehr vorsichtig ausübt“, sagt der Richter. Das Busunternehmen hatte dem 56-Jährigen nach dem Vorfall gekündigt, weshalb Sozialstunden statt einer Geldstrafe vorgesehen sind. Noch ist der Strafbefehl nicht rechtskräftig. Der Mann könnte noch Einspruch einlegen. Dann würde es doch noch zur mündlichen Verhandlung kommen.  

Die Polizei hatte den 56-Jährigen am 12. November an der Grundschule in Freudenburg kontrolliert und eine Atemalkoholkonzentration von 3,4 Promille gemessen. Die Blutalkoholprobe ergab fast 2,5 Promille (der TV berichtete). Dabei gelten für Bus- und Taxi-Fahrer in Deutschland noch strengere Regeln als für andere Verkehrsteilnehmer. Wer einen Personenbeförderungsschein hat, muss sich laut der entsprechenden Verordnung im Dienst an die Null-Promille-Grenze halten. Für andere Fahrer von Kraftfahrzeugen gilt ein Höchstwert von 0,5 Promille.

Der Fall des volltrunkenen Schulbusfahrers, der deutschlandweit für mediale Aufmerksamkeit gesorgt hatte, hat nicht nur juristische Konsequenzen. Die Polizei hat danach andere Busfahrer in der Region Trier kontrolliert. Dabei gab es aber keine Auffälligkeiten. Auch das Busunternehmen Saargau Linie on Tour, bei dem der Fahrer angestellt war, hat seine Konsequenzen gezogen und einen im November angekündigten Fünf-Punkte-Plan laut eigener Aussage weitgehend umgesetzt. So will es künftig solche Vorfälle verhindern und die Kommunikation mit Eltern und Schülern verbessern.

Laut Pressesprecher Patrick von Krienke wurde das Personal weiter qualifiziert und in Bezug auf  Alkoholkonsum sensibilisiert. „Wir schöpfen alle Möglichkeiten des Arbeitsrechts und der Betriebsmedizin aus“, sagt von Krienke. Noch im November hatte der Betrieb die Ausgabe von Schlüsseln neu organisiert. Die Mitarbeiter müssen den Schlüssel vor Dienstantritt beim Betriebshofleiter abholen. So können sie keine Fahrt antreten, ohne dass ein anderer Mitarbeiter sie gesehen hat.

„Wir haben auch zusätzliches Personal eingestellt fürs Betriebshofmanagement und in der firmeneigenen Werkstatt“, sagt von Krienke. So könne die Firma schneller auf Beschwerden reagieren. Die direkte Information von Eltern bei Busausfällen oder Verspätungen gestalte sich schwieriger. Wegen des Datenschutzes sei es nicht ohne größeren Aufwand möglich, Telefonketten einzurichten. Zurzeit arbeite der Betrieb deshalb weiterhin über die App des Verkehrsverbunds.

Die für das Beschwerdemanagement in Sachen Schulbussen zuständige Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist zufrieden mit den vergangenen Monaten. Pressesprecherin Martina Bosch sagt: „Die Zusammenarbeit läuft gut.“ Die Kommunikation mit dem Unternehmen habe sich verbessert. Bosch: „Der direkte Draht ist noch besser geworden.“

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