Bundespolizei erlaubt 33-Jährigem Weiterreise nach Zahlung einer Geldstrafe
Lautzenhausen · Die Bundespolizei hat am Flughafen Hahn hat am Mittwochnachmittag, 5. Dezember, einen 33 Jahre alten Mann überprüft. Die ersten Ermittlungen ergaben, dass er von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zur Strafvollstreckung ausgeschrieben war.
07.12.2012
, 14:57 Uhr
Er hatte eine gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro bisher noch nicht bezahlt. Der 33-Jährige bezahlte die Geldstrafe an Ort und Stelle und ersparte sich dadurch eine Haftstrafe von 50 Tagen. Anschließend konnte er weiterreisen.