Protest Polizei Trier stoppt erneut unangemeldete Corona-Demo in der Innenstadt: Fast 100 Verfahren eingeleitet

Trier · Etwa 100 Personen haben sich am Mittwochabend in Trier versammelt, um gegen die geltenden Corona-Regeln zu protestieren – allerdings ohne Erlaubnis. Die Polizei sagt, Auflagen seien „ganz gezielt“ missachtet worden. Wiederholungstäter könnten jetzt hohe Bußgelder erwarten.

 Symbolbild: Die Polizei kontrolliert Demonstranten auf dem Trierer Viehmarktplatz.

Symbolbild: Die Polizei kontrolliert Demonstranten auf dem Trierer Viehmarktplatz.

Foto: Andreas Sommer

Am Mittwochabend gegen 19:30 Uhr bemerkten Einsatzkräfte der Polizei Trier eine größere Gruppe von etwa 100 Personen im Bereich des Kornmarktes. Die Gruppierung gab sich als Corona-Maßnahmen-Kritiker zu erkennen. Da es sich um eine offensichtlich geplante, aber nicht ordnungsgemäß angemeldete Versammlung handelte informierten die Polizisten ihre Kollegen. „Daraufhin haben wir die umliegenden Polizeikräfte zusammengezogen“, erklärt Polizeikommissar Florian Poß. Die Polizei erteilte Platzverweise, um die Ansammlung aufzulösen.

Bereits am vergangenen Samstag fand zum wiederholten Male eine Demonstration gegen die Corona-Schutzmaßnahmen in Trier statt. Dort zählte die Polizei zeitweise mehr als 300 Teilnehmer. Im Gegensatz zur unangemeldeten Versammlung am Mittwoch kam es aber kaum zu Verstößen gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung. „Im Ergebnis konnten wir heute feststellen, dass der Protest geordnet ablief und Regeln eingehalten wurden“, erklärte der polizeiliche Einsatzleiter Polizeioberrat Christian Hamm am Samstag.

Die Situation am Mittwoch war offensichtlich eine andere. „Wir mussten heute feststellen, dass einige wenige Personen augenscheinlich ganz gezielt die Regularien des Versammlungsrechts und behördliche Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie unterlaufen“, erklärt Hamm. Nach Feststellung der Personalien wurden gegen insgesamt 93 Personen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz eingeleitet. Polizeikommissar Poß erklärt, dass sowohl die Maskenpflicht als auch Abstandsregeln missachtet wurden. Im Zuge der Ermittlungsverfahren prüfe die Polizei auch den Impfstatus der Anwesenden. Schließlich gelten für Ungeimpfte strengere Kontaktbeschränkungen als für Geimpfte. Zudem wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eröffnet. Diesbezüglich versucht die Polizei zurzeit noch den Initiator der Ansammlung zu ermitteln.

Nach Auskunft der Stadtverwaltung Trier hat die Polizei Verstöße gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung sanktioniert. Stadtsprecher Michael Schmitz: „Das könnten beispielsweise das Nicht-Einhalten von Abständen oder das Auftreten in zu große Gruppen von Ungeimpften sein.“ Es handele sich, wenn es an die Bußgeldstelle der Stadt gehe, um Ordnungswidrigkeitsanzeigen. Die Bekämpfungsverordnung sieht für derartige Verstöße Regelsätze von 50 bis 250 Euro vor. „Was im Detail von der Bußgeldstelle verhängt wird, hängt aber vom Einzelfall ab und kann sogar verdoppelt und noch weiter erhöht werden – wenn zum Beispiel Vorsatz oder Wiederholung im Spiel sind oder gleich mehrere Verstöße zu ahnden sind“, sagt Schmitz.

Mit Blick auf die Verschärfung der Infektionslage und der sich ausbreitenden neuen Corona-Variante Omikron wolle die Polizei auch zukünftig so entschlossen eingreifen, sagt Polizeioberrat Hamm: „Die Trierer Polizei wird in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Trier auch weiterhin sehr entschlossen die Einhaltung von Auflagen zum Gesundheitsschutz einfordern und nicht zusehen, wie gesamtgesellschaftliche Anstrengungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gezielt unterlaufen und damit konterkariert werden."

Dies bestätigt auch der Ordnungsdezernent der Stadt Trier, Ralf Britten: „Vor dem Hintergrund der nachdrücklichen Warnungen des Expertenrates vor einer "fünften Welle" war das Eingreifen der Polizei absolut begründet und konsequent.“ Er dankt der Polizei für ihren unermüdlichen Einsatz und betont, dass sich die Stadt diesbezüglich in sehr gutem und regem Kontakt zur Polizei Trier befinde.

Die Stadt beobachte die Situation genau, sagt Britten. „Ähnlich Versammlungen oder sogenannte Spaziergänge können wir über Weihnachten nicht ausschließen.“ Auf entsprechende Nachfrage des Volksfreund diesbezüglich wollte die Polizei Trier keine Auskunft geben. Weitere Kundgebungen sind nach Auskunft der Stadtverwaltung bisher nicht angemeldet. Es gebe eine Frist, dass solche Kundgebungen 48 Stunden vor Versammlung vorliegen müssen. Die Stadtverwaltung geht laut ihrem Sprecher Michael Schmitz davon aus, „dass es keine angemeldeten Kundgebungen an den Feiertagen geben kann.“ Am Heiligabend seien solche ab 13 Uhr ohnehin untersagt. Nicht wegen Corona, sondern aufgrund des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertagen.

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