Justiz Kein Fremdverschulden: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zu tödlichem Rennbootunfall ein

Traben-Trarbach/Trier · Die Staatsanwaltschaft Trier hat die Ermitlungen wegen des tödlichen Unfalls beim Motorbootrennen in Traben-Trarbach eingestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden, teilt Peter Fritzen, Leitender Oberstaatsanwalt, mit.

 Bei einem Motorbootrennen auf der Mosel bei Traben-Trarbach gab es im Juni einen tödlichen Unfall.

Bei einem Motorbootrennen auf der Mosel bei Traben-Trarbach gab es im Juni einen tödlichen Unfall.

Foto: dpa/FrM

Wie berichtet war ein Fahrer aus Lettland am 9. Juni dieses Jahres ums Leben gekommen. Die Untersuchungen eines Gutachters hätten ergeben, dass das Boot des 54-Jährigen wegen eines Fahrmanövers den Kontakt zum Wasser verloren habe und durch die Luft geschleudert wurde, erläutert Fritzen.

Der Fahrer sei in die Mosel geschleudert und vom Boot eines unmittelbar folgenden Fahrers überfahren worden. Dieser Pilot habe unter anderem wegen der extremen Gischt nicht ausweichen können.

Beide Boote seien untersucht worden. Technische Mängel seien nicht festgestellt worden. Bereits 2016 war ein italienischer Fahrer, damals amtierender Weltmeister, bei einem Rennen auf der Mosel in Traben-Trarbach tödlich verunglückt.

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