Haftbefehl beantragt Polizei Trier nimmt Einbrecher-Duo auf der Flucht fest

Trier · Nach vier Wohnungseinbrüchen am Freitag und Samstag in Trier ist es der Polizei Trier gelungen, die Täter auf der Flucht festzunehmen.

Einbrüche in Trier: Polizei fasst Einbrecher-Duo auf Flucht
Foto: TV/Fritz-Peter Linden

Das teilte die Polizeidirektion Trier mit. Am Freitag gegen 17.25 Uhr meldete laut Polizei ein Anrufer einen Einbruch in seine Wohnung. Die Täter seien flüchtig. Eine Fahndung blieb zunächst ergebnislos. Am Samstag gegen 18.20 Uhr sind zwei weitere Einbrüchen in Wohnungen im Bereich der Medardstraße verübt worden. Dabei wurden die Einbrecher in einem Fall in der Wohnung von dem Eigentümer überrascht und flüchteten mit dem erbeuteten Diebesgut zunächst in unbekannte Richtung. Der Wohnungsinhaber konnte jedoch die Kleidung der Einbrecher gut beschreiben. Unverzüglich leitete die Polizei umfangreiche Fahndungsmaßnahmen im Stadtgebiet Trier nach den flüchtigen Tätern ein. Gegen 20.34 Uhr meldete sich, wie die Polizei weiter mitteilte, eine Zeugin und gab an, dass sie in der Wohnung ihres Nachbarn in der Maarstraße zwei Einbrecher überrascht habe und diese nun flüchtig seien. Auch sie konnte eine gute Beschreibung der Kleidung abgeben. Die Polizei nahm die Verfolgung auf. Parallel begann der Kriminaldauerdienst der Kriminaldirektion Trier mit der Tatortaufnahme und der Sicherung von Spuren und Beweismittel. Kurz darauf meldete sich eine weitere Zeugin bei der Polizei und gab an, zwei männliche Personen beim Übersteigen einer hohen Mauer gesehen zu haben. Daraufhin wurde der Bereich durch die eingesetzten Kräfte abgesperrt, umstellt und anschließend mit Hilfe eines Diensthundes durchsucht. In einem Hinterhof hat der Diensthund zwei männliche Personen, die sich unter zwei Autos versteckt hatten, aufgespürt. Durch Kräfte der Polizeiinspektion Trier erfolgte die Festnahme.

Bei den festgenommen Personen wurde laut Polizei mitgeführtes Diebesgut gefunden. Aufgrund erster kriminaltechnischer Untersuchungen des Kriminaldauerdienstes kommen die beiden festgenommen Personen für alle oben erwähnten Taten als Täter in Betracht. Durch die Staatsanwaltschaft Trier wurde Haftbefehl beantragt. Nach Vorführung vor dem zuständigen Ermittlungsrichter ordnete dieser Untersuchungshaft an.

Bei den Tatverdächtigen konnte neben zuzuordnendem Diebesgut auch Diebsbeute aufgefunden werden, die von der Polizei noch keinem Tatort zugeordnet werden kann.

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