Polizei Elfjähriges Mädchen bei Radunfall in Trier verletzt

Trier · Zusammenstoß mit Auto in Trier: Kind hat Glück im Unglück.

Elfjähriges Mädchen bei Radunfall in Trier verletzt
Foto: dpa/Stefan Puchner

Eine 23 jährige Autofahrerin, die am Donnerstag in Trier aus der Seizstraße in die Weberbach abbiegen wollte, hatte nach Angaben der Polizei eigentlich alles richtig gemacht. Um auf die Weberbach zu gelangen, musste sie über den dort parallel zur Fahrbahn verlaufenden Gehweg fahren. „Als Anwohnerin wusste sie über diese besondere Gefahrenstelle Bescheid und fuhr deshalb nur sehr langsam aus der Seizstraße heraus.“ Und trotzdem, so schildert es die Polizei, kollidierte eine elfjährige Radfahrerin, die von links kommend den Gehweg befuhr, mit ihrem Fahrzeug.

Das Rad prallte gegen den Kotflügel, sodass das Kind auf die Motorhaube geschleudert wurde. Nach medizinischer Abklärung, so die Polizei, konnte jedoch schnell Entwarnung gegeben werden: „Außer einer kleinen Schürfwunde an der Hand und einem Lackkratzer am Rad waren keine weiteren Folgen zu beklagen.“ Am Auto entstanden ebenfalls nur leichte Beschädigungen. Bei der Frage, wer die Schuld an dem Unfall trägt, so die Polizei, müsse die Autofahrerin trotzdem als Erste genannt werden. „Gerade weil es zum Unfall kam, muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen, die im Straßenverkehr nötige Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen zu haben.“ Es sei ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet worden.

Aber auch das kleine Mädchen hatte sich nach Ansicht der Polizei nicht richtig verhalten: Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass zwar Kinder bis acht Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren müssen, bis zehn Jahren dort fahren können, ab elf Jahren allerdings die Fahrbahn benutzen müssen. „In Anbetracht der lokalen Verkehrsverhältnisse ist dem Kind aus moralischer Sicht bei diesem Verstoß womöglich jedoch kein Vorwurf zu machen“, erklärt die Polizei.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort