Festnahme Erst Strafbefehl, dann Urlaub

Lautzenhausen · Einem 22-jährigen französischen Staatsangehörigen kam am Donnerstag am Flughafen Hahn bei der Ausreisekontrolle nach Marrakesch die Urlaubsfreude fast abhanden. Die Beamten des Bundespolizeireviers Hahn stellten bei der Überprüfung seiner Personalien fest, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vorlag.

Festnahme: Erst Strafbefehl, dann Urlaub
Foto: TV/Klaus Kimmling

Der junge Mann war im Saarland im vergangenen Jahr wegen Trunkenheit im Verkehr aufgefallen und daraufhin vom Amtsgericht Saarbrücken mit Strafbefehl zur Zahlung von 1200 Euro verurteilt worden. Dieser Zahlung war der in Metz wohnende Mann bisher nicht nachgekommen. Nachdem er den geforderten Betrag bezahlt hatte, blieb dem Reisenden eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen erspart. Seiner Flugreise stand nun, nichts mehr im Weg – allerdings mit reduzierter Barschaft.

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