Haftbefehl Erst zahlen, dann ab nach Luxemburg

Trier · Der Besuch bei Verwandten in Wittlich hat einen 28-Jährigen in arge Bedrängnis gebracht. Ihm droht nun die Abschiebung.

Haftbefehl : Erst zahlen, dann ab nach Luxemburg
Foto: TV/Frank Göbel

Die Kontrolle eines 28-jährigen Türken am Sonntagmorgen am Hauptbahnhof Trier erbrachte gleich mehrere Erkenntnisse für die Bundespolizei: Zum einen, dass der Mann sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Und zum anderen, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier wegen Urkundenfälschung vorliegt.

Der Mann gab an, in Luxemburg zu leben, und drei Tage zuvor nach Wittlich gereist zu sein, um dort Verwandte zu besuchen. Die Überprüfung in Luxemburg ergab, dass er sich dort unerlaubt aufhielt und gegen ihn ein nationaler Abschiebehaftbeschluss besteht.

Die in Deutschland fällige Geldstrafe in Höhe von 523,50 Euro wurden von seinem Cousin bezahlt, somit konnte eine 45-tägige Haftstrafe abgewendet werden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen überstellten ihn Beamte der Bundespolizei dann am frühen Mittag an die luxemburgischen Kollegen.

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