Kriminalität Frau sticht auf Ex-Freund ein – Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Mordes

Trier · Versuchter Mord in Trier? Eine 41-Jährige hat nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Trier ihrem Ex-Freund mit einem Messer zwei Mal in den Rücken gestochen.

Kriminalität: Frau sticht auf Ex-Freund ein – Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Mordes
Foto: Roland Morgen

Mit zwei Stichverletzungen im Rücken und einem blutbefleckten Küchenmesser ist am Montag ein 48-Jähriger in der Notaufnahme eines Trierer Krankenhauses erschienen. Wie die Staatsanwaltschaft Trier am Dienstag mitgeteilt hat, hat sich das am Montagvormittag zugetragen.

Den vom Krankenhauspersonal alarmierten Polizeibeamten teilte der Mann mit, dass es zwischen ihm und einer 41-jährigen Frau, mit der er seit einigen Monaten eine Beziehung habe, zu Differenzen gekommen sei. Er habe daraufhin er die Beziehung für beendet erklärt und die Wohnung verlassen wollen. Als er die Wohnungstür öffnen wollte, sei die Frau plötzlich von hinten an ihn herangetreten. Er habe zwei Schläge gegen seinen Rücken verspürt. Erst beim Heben seiner auf dem Boden stehenden Tasche habe er bemerkt, dass er zwei Messerstiche in den Rücken erhalten habe. Er sei dann mit der heruntergefallenen Tatwaffe zu Fuß in die nahe gelegene Notaufnahme gelaufen.

Nach Auskunft der behandelnden Ärzte verfehlte einer der Stiche die Lunge des Tatopfers nur knapp. Der Verletzte wurde zunächst stationär zur Behandlung aufgenommen. Für ihn besteht keine Lebensgefahr.

Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Ergebnisse der von der Zentralen Kriminalinspektion Trier geführten Ermittlungen besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Trier der dringende Tatverdacht, dass die 41-jährige Frau ihren Ex-Freund durch die Messerstiche heimtückisch töten wollte. Gegen sie ist daher ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet worden.

Die Tatwaffe wurde in der Klinik sichergestellt. Die Beschuldigte wurde durch die Polizeibeamten noch am Vormittag festgenommen. Gegenüber dem Haftrichter des Amtsgerichts Trier räumte sie am Dienstag die Messerstiche grundsätzlich ein. Sie schilderte die Vorgeschichte der Tat anders als der der Geschädigte. Der Haftrichter ordnete Untersuchungshaft an.

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