Graffitischmierereien - Belohnung ausgesetzt

Idar-Oberstein · Am 20.01.2010 wurde ein Vergehen der strafbaren Sachbeschädigung gemäß § 303 des Strafgesetzbuches durch Bemalen mit sog. Graffiti festgestellt: am Gebäude der Grundschule Idar-Oberstein/Göttschied in der Eichenwaldstraße 14. Die Schadenssumme beträgt mindestens 500 EUR.

Es ist davon auszugehen, dass die Tat in der Nacht vom 19.01.2010 bis 20.01.2010 begangen wurde. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, wird eine Belohnung in Höhe von 1000 EUR ausgesetzt. Die Auslobung gilt auch für Hinweise auf andere Fälle der strafbaren Sachbeschädigung durch Graffiti, sofern der durch sie verursachte Schaden 50 EUR übersteigt.
Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden.
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Idar-Oberstein, Tel. 06781/5610 entgegen.

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