Gewalttat Nach Hammer-Attacke in Neuerburg: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Totschlags

Trier/Neuerburg · Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt wegen versuchten Totschlags gegen einen 23 Jahre alten Mann aus Neuerburg. Er hatte vorige Woche eine Frau in der Eifelstadt mit Hammerschlägen schwer verletzt.

Hammer-Angriff in Neuerburg: Ermittlungen wegen versuchten Totschlags
Foto: Fritz-Peter Linden

Trier/Neuerburg (fpl) Der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen hat mitgeteilt, dass gegen den 23-Jährigen, der am vergangenen Freitag in Neuerburg eine Frau mit Hammerschlägen schwer verletzte, wegen versuchten Totschlags ermittelt wird. Der Angreifer hatte die 50-Jährige in ihrem Auto attackiert, das sie gerade vor der Haustür geparkt hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittle außerdem wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Nach bisherigem Erkenntnisstand habe der Beschuldigte während seiner Tat „unter dem erheblichen Einfluss von Drogen“ gestanden. Er soll kurz vorher unterschiedliche Betäubungsmittel konsumiert haben und sich dann „vollkommen nackt und mit einem Schlosser-Hammer in der Hand“ in die Neuerburger Nelsstraße begeben haben. Dort war die 50-jährige Frau gerade dabei, ihren Wagen vor ihrem Haus einzuparken. Der Beschuldigte habe dann „ohne erkennbaren Grund“ zunächst auf das Auto eingeschlagen, dabei die Fensterscheibe der Fahrertür zertrümmert und anschließend der Frau „zahlreiche wuchtige Schläge“ auf Kopf und Oberkörper zugefügt.

Danach öffnete er die Fahrertür und schlug weiter auf die Frau ein. Erst ein Nachbar, der das Geschehen beobachtet hatte und der von einem anderen Nachbarn herbeigerufene Ehemann des Tatopfers konnten den Angreifer unter großer Kraftanstrengung von der Frau wegziehen und außerhalb des Fahrzeugs festhalten.

Als die von Augenzeugen alarmierte Polizei kurze Zeit später am Tatort eintraf und den Beschuldigten festnahm, leistete dieser erheblichen Widerstand und trat und bespuckte die Beamten.

Die 50-jährige Frau, der der Beschuldigte vollkommen unbekannt war, erlitt schwerwiegende, aber nicht lebensgefährliche Verletzungen an Kopf, Augen und Oberkörper. Sie musste stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden. Auch zwei der Polizeibeamten wurden vom Angeifer leicht verletzt.

Angesichts der Massivität der Hammerschläge besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der Verdacht, dass der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf nahm, dass das Opfer durch die Schläge tödliche Verletzungen erleide.

Der Beschuldigte ist am Samstag, 29. September, auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Trier vorgeführt worden. Dieser hat die einstweilige Unterbringung des 23-Jährigen in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Nach den bisherigen Erkenntnissen bestehe Grund zu der Annahme, schreibt der Oberstaatsanwalt, „dass der Beschuldigte drogenbedingt im Zustand zumindest verminderter Schuldfähigkeit handelte. Zu Klärung dieser Frage soll im Rahmen der weiteren Ermittlungen ein psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt werden“.

Die Ermittlungen dauern an.

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