Meinung Erkennen, wenn man verloren hat

Das eigentliche Urteil im Hillesheimer Hotelstreit wird zwar erst am 19. Oktober verkündet. Ja, und die Stadt kann bis dann ihre Argumente nochmals schriftlich zusammentragen und bei Gericht einreichen.

 Mario Huebner TV-Foto: Klaus Kimmling

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Foto: TV/klaus kimmling

Und natürlich steht der Weg der Berufung vor der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht in Koblenz, offen – vor allem, wenn man Vorbereitung und Arbeitsweise des Richters bemängelt und dessen Schlussfolgerungen nicht teilt, wie es Stadtbeigeordneter Schmitz und der Rechtsbeistand der Stadt tun.

Aber man sollte auch erkennen und eingestehen, wenn man verloren hat. Und daran besteht nach dieser mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht für die Stadt kaum  ein Zweifel. Die Ausführungen des Richters waren deutlich und ließen fast keinen Interpretationsspielraum zu: Alle von der Stadt angeführten Gründe sind nicht ausreichend für die fristlose und alle weiteren Kündigungen – so der Tenor des Richters.

Wird dies im Urteil so bestätigt, kostet das die Stadt schon einmal eine Stange Geld, da der Verlierer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Die Stadtspitze ist daher erstens gut beraten, sich endlich öffentlich in Sachen Hotelkündigung zu erklären und zweitens im Stadtrat in öffentlicher Sitzung das weitere Vorgehen zu besprechen. Denn ein erneuter Versuch vor der nächsthöheren Instanz kostet weiteres Geld und Arbeitskraft – alles Ressourcen, die auch für den Wiederaufbau und die Wiederinbetriebnahme des Hotels benötigt werden, das in normalen Zeiten (ohne Lockdown, Rechtsstreit und Überflutung)  ein starker Wirtschaftsmotor für die Stadt ist.

m.huebner@volksfreund.de

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