Blaulicht Klare Sicht ist Pflicht

Pronsfeld · (red) Eine gewisse Bequemlichkeit muss sich ein Autofahrer nach Ansicht der Polizei Prüm vorwerfen lassen, der am Samstag, 3. November, in den frühen Morgenstunden ein geparktes Fahrzeug beschädigt hat.

Nach Auffassung der unfallaufnehmenden Beamten dürfte nämlich die Tatsache, dass der Fahrer die Scheibe nur notdürftig von Eis befreit hatte, für den Unfall ursächlich gewesen sein. Durch die eingeschränkte Sicht hatte der Fahrer ein Hindernis zu spät  erkannt. In diesem Zusammenhang weist die Polizei noch mal daraufhin, dass der Gesetzgeber verlangt, dass die Scheiben eines Wagens vor Fahrtantritt gründlich von Eis, Schnee oder Reif befreit werden müssen. Ein Guckloch reicht nicht aus. Vielmehr hat der Fahrer dafür Sorge zu tragen, dass die Sicht auch bei Kurvenfahrten nicht beeinträchtigt ist und er Fußgänger, Fahrzeuge und Hindernisse rechtzeitig erkennt. Auch Autoversicherer weisen regelmäßig daraufhin, dass ein Versicherungsnehmer in Regress genommen werden kann, wenn er diese Sorgfaltspflicht vernachlässigt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort