Waldbrandgefahr Mann verbrennt Grünschnitt – Feuerwehr rückt aus

Lünebach · Unter anderem wegen Waldbrandgefahr ist das unangemeldete Verbrennen von Grünschnitt im heimischen Garten verboten. Ein Eifeler muss deswegen einen teuren Feuerwehreinsatz bezahlen.

 Symbolbild.

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Foto: Fritz-Peter Linden

Der Eigentümer eines Grundstücks in der Gemarkung Lündebach hatte am Samstag, 22. Juni, Grünschnitt auf seiner Parzelle in Brand gesetzt, um diesen zu vernichten. Kurz nach 16 Uhr rückte die Feuerwehr zu dem Grundstück an.

Der Mann hatte versäumt, das Verbrennen bei der Verbandsgemeindeverwaltung anzuzeigen. Dort hätte er erfahren, dass er den Grünschnitt nicht in unmittelbarer Nähe zum Wald verbrennen darf, weil ansonsten die Gefahr eines Waldbrandes besteht. Die laut Polizei „erheblichen Kosten“ des Feuerwehreinsatzes muss der Mann nun wohl zahlen.

Wer Grünschnitt verbrennen will, muss dies der Kommunalverwaltung melden. Geprüft wird dann, ob vorgeschriebene Abstände zu Gebäuden und zum Wald eingehalten werden. Die Polizei wird anschließend über die Verbrennungsanzeige informiert und prüft, ob die vorgegebenen Umstände eingehalten werden.

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