Justiz Messerangriff auf Trierer Polizeibeamten - Beschuldigter hörte Stimmen

Trier · Die Trierer Staatsanwaltschaft hat einen Antrag auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gestellt.

 Über den Antrag, den Beschuldigten in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier zu entscheiden.

Über den Antrag, den Beschuldigten in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier zu entscheiden.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Ein 23-jähriger Mann aus Konz soll am Nachmittag des 11. Juni einen Polizeibeamten vor dem ehemaligen Gebäude des Polizeipräsidiums Trier in der Südallee mit einem Messer verletzt haben (der TV berichtete). „Völlig unvermittelt und ohne jeden Anlass“ habe der Beschuldigte laut Angaben von Peter Fritzen, Leitender Oberstaatsanwalt, angegriffen. Er leide unter einer psychischen Erkrankung und habe geglaubt, von der Polizei verfolgt zu werden. Dies habe ihn dazu veranlasst, sich mit einem Küchenmesser von Konz zur Trierer Polizeiinspektion zu begeben.

Hier traf er laut Staatsanwaltschaft gegen 16 Uhr auf zwei Polizisten, von denen er einen angriff. Der Beamte erlitt eine schwere Stichverletzung im Bereich des Brustkorbs, die allerdings nicht lebensbedrohlich war. Eine schlimmere Verletzung sei lediglich deshalb ausgeblieben, weil das Messer nach bisherigen Erkenntnissen an einer Rippe abgeprallt ist. So seien keine lebenswichtigen inneren Organe des Polizeibeamten verletzt worden.

Die Staatsanwaltschaft Trier geht davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund seiner Wahnvorstellungen im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte. Daher kann gegen ihn kein Strafverfahren geführt werden und die Erhebung einer Anklage ist nicht möglich. Wenn jedoch die Gefahr besteht, dass eine Person weitere erhebliche Straftaten begeht, kann eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden. Einen solchen Antrag hat die Staatsanwaltschaft Trier nach Abschluss der Ermittlungen gestellt.

Sie bewertet die Tat als versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Außerdem geht sie davon aus, dass der Beschuldigte zumindest in Kauf nahm, dem Beamten eine tödliche Verletzung zuzufügen. Da der Angriff völlig überraschend kam und der Beamte keine Möglichkeit hatte, sich zu wehren, besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Verdacht einer heimtückischen Tatbegehung.

Über den Antrag, den Beschuldigten in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier zu entscheiden. Die Entscheidung erfolgt in einer Hauptverhandlung. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.

Der Beschuldigte ist seit seiner Festnahme unmittelbar nach der Tat in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

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