Mit Sommerreifen in Graben gerutscht

Hoppstädten-Weiersbach · Leichten Sachschaden verursachte am Donnerstag, den 14. Januar, eine 26-jährige Autofahrerin. Sie wollte auf der L 168 Richtung Neubrücke anhalten, da sie am Fahrbahnrand einen stehenden PKW mit Warnblinkanlage sah.

Beim Abbremsen auf der winterglatten Fahrbahn geriet sie ins Rutschen und landete im Straßengraben. Das Auto war mit Sommerreifen ausgerüstet. Das Fahrzeug musste abgeschleppt werden; die Fahrerin erwartet nun eine Anzeige.Die Polizei weist erneut darauf hin, dass es zwar in Deutschland keine allgemeine Winterreifen-Pflicht gibt. Aber der § 2 StVO sagt aus, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Bei falscher Bereifung sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 20 EURO vor. Wird der Straßenverkehr dadurch behindert können 40 EUR fällig werden und bei einem Unfall in diesem Zusammenhang können 75 EUR fällig werden.

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