Blaulicht Jeweils über 20 Prozent zu schwere Ladung: Polizei stoppt Holztransporte im Hunsrück

Morbach · Die Polizei hat die Fahrer zweier Holztransporter beim übermäßigen Beladen ihrer Fahrzeuge erwischt. Beide luden jeweils über 20 Prozent zu viel Gewicht auf ihre Laster.

Morbach: Polizei stoppt Holztransporte wegen zu viel Ladung
Foto: Polizei Morbach

Beamte der Polizeiinspektion Morbach und der Schwerlastkontrollgruppe der Polizeidirektion Wittlich haben am Donnerstagmorgen bei einer gemeinsamen Kontrolle auf der B327, Höhe Morbach zwei Langholztransporter, welche deutlich überladen waren, gestoppt. Das teilt die Polizei mit.

Am frühen Morgen wurde ein Langholztransport mit Fichtenstämmen gestoppt, welcher im Hochwald geladen hatte und auf dem Weg ins Sägewerk im Hunsrück war. Beim Wiegen des Holztransportes auf einer polizeieigenen Waage wurde das Gesamtgewicht mit knapp 49 Tonnen, mehr als 20 Prozent über dem erlaubten, festgestellt. Erlaubt waren hier lediglich insgesamt 40 Tonnen. Die Weiterfahrt des Holztransportes wurde umgehend untersagt und ein Teil der geladenen Holzstämme musste der Fahrer am Kontrollort abladen und konnte dann seine Fahrt an seinen Bestimmungsort fortsetzen.

Bei der gleichen Kontrolle stoppten die Beamten einen weiteren Langholztransporter, welcher ebenfalls mit Fichtenstämmen beladen war. Dieser hatte im Saarland die Fichtenstämme geladen und war ebenfalls auf dem Weg zum Sägewerk im Hunsrück. Beim Wiegen dieses Holztransportes wurde ein Gesamtgewicht von knapp 51,5 Tonnen, mehr als 28 Prozent über dem Erlaubten, festgestellt. Auch hier waren lediglich 40 Tonnen erlaubt. Die Weiterfahrt wurde auch hier untersagt und der Fahrer musste hier ebenfalls einen Teil der Fichtenstämme vor Ort abladen und konnte erst dann seine Fahrt fortsetzen. Beide Fahrer, sowie die Unternehmen, erwartet nun ein hohes Bußgeld wegen der Überladung des jeweiligen Holztransportes.

Des Weiteren wurden im Rahmen dieser Kontrolle zudem mehrere Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten beanstandet. Hier erfolgt jeweils ein Bericht an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt.

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