Ermittlungen gegen Head-Shops Polizei baut Cannabis-Automat in Trier ab

Trier · Etliche Einsatzkräfte der Polizei haben am heutigen Donnerstag in der Jüdemerstraße in Trier Deutschlands ersten Cannabis-Verkaufsautomaten demontiert, der dort seit November gestanden hatte. Hintergrund sind Ermittlungsverfahren gegen sogenannte Head-Shops und einen Gastronomiebetrieb Trier, wo unter anderem mit Hanfprodukten gehandelt wird.

 Unser Archivbild zeigt den inzwischen demontierten Cannabis-Verkaufsautomaten.

Unser Archivbild zeigt den inzwischen demontierten Cannabis-Verkaufsautomaten.

Foto: dpa/Harald Tittel

Da staunten Passanten nicht schlecht: Gegen 13 Uhr bezog ein Aufgebot an Polizeibeamten Position im Trierer Karl-Marx-Viertel. Der dortige Automat, in dem angeblich legale Cannisprodukte mit geringem Wirkstoffgehalt zu kaufen waren, gehörte seit Monaten zum Stadtbild. Doch nun musste er weichen. Mit drei Einsatzfahrzeugen sicherte die Polizei den Einsatz ab, an dem Augenzeugen zufolge etwa zehn Beamte beteiligte gewesen sein sollen. Grund der Vielzahl an Kräften soll unter anderem das hohe Gewicht des Automatens gewesen sein.

Auf Anfrage von volksfreund.de bestätigte Leiternder Oberstaatsanwalt Peter Fritzen am Nachmittag eine „Maßnahme“ und kündigte Details dazu an. Diese liegen inzwischen in Form einer Pressemitteilung vor. Demnach führt die Staatsanwaltschaft Trier insgesamt drei Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber sogenannter Head-Shops und den Betreiber eines Gastronomiebetriebs in Trier, in denen unter anderem mit Cannabidiol(CBD)-haltigen Hanfprodukten gehandelt wird.

Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, in den Betrieben sowie über eigene Internetseiten CBD-haltige Substanzen vertrieben zu haben, die aus Cannabispflanzenteilen bestehen oder hergestellt worden sind und die den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) in einer Konzentration zwischen 0,08 und 0,15 % enthalten. In einem Fall sind die Produkte auch über einen Verkaufsautomaten vertrieben worden.

Die Produkte seien von den Betreibern der genannten Betriebe mit der Behauptung angeboten worden, es handele sich um legale Substanzen, die nicht nach dem Betäubungsmittelrecht verboten seien. Nach der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Trier handele es sich jedoch um Betäubungsmittel, die zu Konsumzwecken angeboten wurden. Da die Beschuldigten nicht über eine Erlaubnis zum Umgang mit Betäubungsmitteln verfügten, besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gegen sie der Verdacht, sich wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar gemacht zu haben.

 Wo zuvor der Cannabis-Verkaufsautomat stand (zwischen Zigarettenautomat und Mülleimer), ist nur noch der Metallrahmen zur Befestigung übrig.

Wo zuvor der Cannabis-Verkaufsautomat stand (zwischen Zigarettenautomat und Mülleimer), ist nur noch der Metallrahmen zur Befestigung übrig.

Foto: Roland Morgen

Heute seien aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Trier die Geschäftsräume der von den Beschuldigten betriebenen Verkaufsstellen in Trier durchsucht worden. Da das Unternehmen eines der Beschuldigten auch über Niederlassungen in Heidelberg, Kassel und Bonn verfüge, habe es auch dort Durchsuchungen gegeben. Es seien verschiedene Produkte beschlagnahmt worden, hinsichtlich derer der Verdacht bestehe, dass sie Cannabispflanzenteile enthielten und aus solchen hergestellt worden seien. Die Produkte würden nunmehr durch chemische Sachverständige auf ihre Wirkstoffe untersucht werden. Aus diesem Grund sei auch der Verkaufsautomat beschlagnahmt worden.

Die Ermittlungen dauern an.

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