Trier Zu viele Spülmaschinentabs und Kleinkind im Führerhaus

Trier · Beamte der Schwerlastkontrolltruppe der Polizeidirektion Wittlich haben am Dienstag auf der A 64 in Richtung Trier, Höhe Biewerbachtalbrücke, den Güterverkehr kontrolliert. Mehreren Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt.

Polizei kontrolliert LKW an der A64 Biebachtalbrücke
Foto: TV/Polizei

Bei der Kontrolle stellten die Beamten laut Polizeimitteilung unter anderem zwei ausländische Sattelzüge fest, die auf der A 64 verbotswidrig überholten. Die Fahrer wurden gestoppt und es wurde jeweils ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bevor die Fahrer weiterfahren konnten, wurde vor Ort je eine Sicherheitsleistung einbehalten.

Außerdem wurde ein Gliederzug gestoppt, der die zulässige Gesamtlänge überschritt. Auch hier erwarten Fahrer und verantwortliches Unternehmen ein Bußgeld. Nachdem der Fahrer die ausziehbare Deichsel vor Ort eingezogen hatte und der Zug so die zulässigen 18,75 Meter einhielt, wurde die Weiterfahrt gestattet.

Bei einem weiteren Sattelzug aus Rumänien stellten die Beamten einen erheblichen Mangel an der Bereifung fest. Er wurde zu einem Reifendienst begleitet. Nachdem der Mangel durch einen Reifenwechsel behoben war, konnte die Fahrt weitergehen. Den Fahrer und Halter erwartet hier ebenfalls ein Bußgeldverfahren, und eine Sicherheitsleistung wurde auch hier einbehalten.

Zuvor hatten die Beamten einen weiteren Sattelzug aus Frankreich gestoppt, dessen Ladungssicherung nicht vorschriftsmäßig war. Der Fahrer musste vor Ort die Ladung, bestehend aus 23 Tonnen Spülmaschinentabs, nachsichern und konnte nach Zahlung einer Sicherheitsleistung die Weiterfahrt antreten.

Zum Schluss wurde dann noch ein Holztransport aus Luxemburg gestoppt. Die Beamten staunten zunächst über den Beifahrer: Im Führerhaus befand sich neben dem Fahrer ein zweijähriges Kleinkind, das vorbildlich in einem Kindersitz gesichert war, so dass die Beamten sich der Ladung widmen konnten. Diese bestand hier aus Fichtenstämmen von je fünf Metern Länge. Da sich der Verdacht einer Überladung erhärtete, wurde der Holztransport gewogen. Es wurde ein Gesamtgewicht von fast 54,5 Tonnen festgestellt. Dabei hatte alleine der Sattelanhänger mit dem Holz das zulässige Gesamtgewicht von 40 Tonnen bereits überschritten. Die Weiterfahrt wurde für den Sattelzug untersagt. Wegen des Kleinkinds erlaubten die Beamten dem Fahrer allerdings die Weiterfahrt mit der Zugmaschine alleine, was jedoch dem verantwortlichen Chef offensichtlich nicht gefiel: Der Fahrer sollte vor Ort warten, bis das Holz hätte umgeladen werden können. Erst nach einem eingehenden Gespräch eines Beamten mit dem Chef lenkte dieser ein und gestattete seinem Fahrer, das Kleinkind nach Hause zu bringen. Der Sattelanhänger mit dem Holz blieb vor Ort stehen und sollte im Laufe des Nachmittags umgeladen werden. Fahrer und Chef erwartet laut Polizei  ein hohes Bußgeld. Bei anderen Fahrern stellten die Beamten Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten fest. Auch hierfür wurden Bußgelder verhängt.

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