Polizei warnt vor Fahrzeugeinbausätzen

Daun · Die Dauner Polizei weißt darauf hin, dass bei unzertifizierten Xenon-Leuchten die Betriebserlaubnis erlischt. Autobesitzer sollten beim Kauf im Zubehörhandel darauf achten.

Im Zubehörhandel werden vermehrt Xenon-Lampen zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen erlaubt sind. Solche Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig und führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges sowie einem Bußgeld bis zu 135 Euro und drei Punkten in Flensburg.

Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch den Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Darüber hinaus müssen die Fahrzeuge mit einer automatischen Leuchtweitenregelung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, dass die ständige Funktion des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort