Corona Erneut zahlreiche unangemeldete Corona-Kundgebungen in der Region Trier (Fotos)

Trier · In mehreren Städten und Gemeinden der Region Trier ist es am Montagabend erneut zu unangemeldeten Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen gekommen. Insgesamt blieb es nach Polizeiangaben weitgehend ruhig. Vereinzelt kam es zu Verstößen gegen die Corona-Auflagen und dadurch zu Platzverweisen und Anzeigen.

So lief der Corona-Protest am Montag (31.1.) in Saarburg ab
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So lief der Corona-Protest am Montag (31.1.) in Saarburg ab

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Foto: Wilfried Hoffmann

 Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Trier wurden lediglich vereinzelte, nicht angemeldete Versammlungen von Corona-Maßnahmen-Kritikern festgestellt. Dabei wurden nach Polizeiangaben sämtliche Personen, die sich nicht an die geltenden Regelungen des Gesundheitsschutzes nach  der gültigen 30. Coronabekämpfungsverordnung hielten, von Polizei und Ordnungsämtern kontrolliert. In mehreren Fällen wurden Ermittlungsverfahren gegen  Personen eingeleitet, die sich uneinsichtig zeigten und nicht an die Auflagen, wie etwa die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Versammlung, hielten.  Versammlungsbehörden und  Polizei arbeiteten eng abgestimmt zusammen.

Trier: In der Trierer Altstadt stieß die Polizei in den Abendstunden lediglich auf vereinzelte Gruppen, die der Corona-Maßnahmen-Kritiker-Szene zuzurechnen seien.  Da die Versammlungen nicht angemeldet waren und die Teilnehmer keinen Versammlungsleiter benannten und sich zudem laut Polizei unkooperativ verhielten, lösten die Beamten die Versammlungen auf.  Die Teilnehmer erhielten zeitlich befristete Platzverweise für die Trierer Fußgängerzone.

Saarburg: In Saarburg fanden sich mehrere Gruppen mit insgesamt ca. 80 Teilnehmern zu nicht angemeldeten Versammlungen in der Saarburger Altstadt zusammen. Dabei hielten sich die Menschen überwiegend an die Auflagen der Behörden.

Birkenfeld: Etwa 35 Personen aus dem Spektrum der Corona-Maßnahmen-Kritiker kamen am Abend zu einem nicht angemeldeten Aufzug durch die Birkenfelder Innenstadt zusammen. Die Polizei schloss 14 Versammlungsteilnehmer aus, die sich auch nach mehrfacher Ansprache  weigerten, die vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gegen sie wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Insgesamt wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Trier gegen 40 Personen Platzverweise nach Ausschluss aus den Versammlungen ausgesprochen. Außerdem wurden insgesamt 14 Verfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht sowie zwei Verfahren wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetzt eingeleitet. 110 Personen wurden von Polizei und Kommunen auf die Einhaltung der Auflagen angesprochen. „Die Einhaltung der Corona-Bekämpfungsverordnung sowie weiterer Auflagen ist von den Versammlungsteilnehmern zwingend einzuhalten - zum Schutz von Unbeteiligten aber auch zum Schutz der Versammlungsteilnehmer selbst“, sagte der verantwortliche Gesamteinsatzleiter Polizeidirektor Ralf Krämer.

 Bitburg: Ab 17.55 Uhr kam es zu einer Ansammlung von bis zu 197 Personen im Bereich des Bedaplatzes. Daraufhin erklärte die Versammlungsbehörde  die Ansammlung zur Versammlung und gab mehrfach die Auflagen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes per Lautsprecherdurchsagen bekannt. Ein Aufzug bewegte sich auf der vorgegebenen Strecke durch die Stadt Bitburg. Die Versammlung verlief nach Polizeiangaben insgesamt  unter überwiegender Beachtung der erteilten Auflagen  ohne besondere Vorkommnisse. Von fünf Personen wurde die Identität festgestellt, ein Platzverweis erteilt, eine  Person folgte einem Platzverweis nicht und wurde neben Erstattung einer Ordnungswidrigkeitsanzeige in Gewahrsam genommen. 

Wittlich: Die Polizei stellte gegen 17.55 Uhr eine Ansammlung von bis zu 55 Personen auf dem Platz an der Lieser fest. Darunter befanden sich fünf Kinder. Die Polizei erklärte auch dort die Kundgebung zu eine Versammlung und gab die Corona-Auflagen per Lautsprecher durch. Die Personengruppe bewegte sich  im Bereich der Wittlicher Innenstadt und wieder zurück zum Platz an der Lieser. Einige Teilnehmer mussten von der Polizei auf die Einhaltung der Auflagen hingewiesen werden. Die Einsatzkräfte schlossen zwei Personen wegen Nichttragens eines Mundschutzes von der Versammlung aus. Nach Identitätsfeststellung wurde gegen diese Personen  Ordnungswidrigkeitsanzeige erstattet. Die Versammlung verlief insgesamt, unter überwiegender Beachtung der erteilten Auflagen, ohne besondere Vorkommnisse.

Bernkastel-Kues: Die Einsatzkräfte stellten gegen 17.55 Uhr eine Ansammlung von zunächst 70 Personen in der Nähe der Verbandsgemeindeverwaltung fest. Bei stetigem Zulauf wuchs die Personengruppe auf bis zu 165 Menschen an, die  anschließend über die Moselbrücke nach Kues und zurück zog. Einige Versammlungsteilnehmer stellten Kerzen vor der Polizeiinspektion Bernkastel-Kues auf. Insgesamt blieb es ruhig.

Daun: Gegen 19 Uhr kamen in Daun nach Polizeiangaben zunächst ca. 20 Personen und später bis zu 50 Personen, davon zwei Kinder, an der Verbandsgemeindeverwaltung zusammen. Die Personen trugen keinen Mund-Nasen-Schutz, hielten jedoch den vorgeschriebenen Abstand ein. In Gerolstein stellte die Polizei 76 Personen vor der VG-Verwaltung fest, die ebenfalls keinen Mund-Nasenschutz trugen, die Abstände aber überwiegend einhielten.  Die Personen gingen teilweise in strömendem Regen,  überwiegend mit ausreichendem Abstand, in Zweiergruppen durch das Stadtgebiet, trugen jedoch keinen Mund-Nasen-Schutz. Die Versammlung verlief insgesamt ohne besondere Vorkommnisse.

Zell / Traben-Trarbach: Gegen 18.30 Uhr kam es am "Schwarze Katz-Brunnen" in Zell und gegen 19.10 Uhr in Traben-Trarbach zu Versammlungen. In Zell waren es bis zu 35 Personen, in Traben-Trarbach 62 Personen. Auch hier zogen die Teilnehmer unter Einhaltung der Corona-Auflagen durch die Straßen.  In Zell und Traben-Trarbach wurde jeweils eine Person ausgeschlossen und die Personalien der Personen wegen Verstoßes gegen die Corona-Auflagen festgestellt. Sonst gab es keine Vorkommnisse.  Versammlungsteilnehmer stellten Kerzen vor der Polizeiwache Traben-Trarbach auf.

In der Eifel und an der Mosel hatten die von den Kreisverwaltungen Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell erlassenen Allgemeinverfügungen zur Pandemiebekämpfung zwar wie in der vergangenen Woche Bestand. Jedoch sind mit Inkrafttreten der 30. Coronabekämpfungsverordnung am 31. Januar auch konkrete Auflagen wie die Masken- und Abstandspflicht zur Teilnahme an den Veranstaltungen/Aufzügen für die Bürgerinnen und Bürger geregelt. 

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